Wohnungsbauprämie: Höhe, Voraussetzungen & Antrag (2025)

Wohnungspreise steigen, Eigenkapital ist knapp – aber der Staat hilft mit. Die Wohnungsbauprämie ist eine klare Ansage: Wer regelmäßig spart und das Geld später fürs Eigenheim nutzt, bekommt jedes Jahr bares Geld obendrauf. Kein Kredit, keine Schulden – sondern eine smarte Förderung für alle, die sich mit einem Bausparvertrag langfristig etwas aufbauen wollen. In diesem […] Der Beitrag Wohnungsbauprämie: Höhe, Voraussetzungen & Antrag (2025) erschien zuerst auf ftd.de.

Mai 9, 2025 - 16:29
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Wohnungsbauprämie: Höhe, Voraussetzungen & Antrag (2025)
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie in 2025? (Bild: Jakub Zerdzicki, Pexels)

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie in 2025? (Bild: Jakub Zerdzicki, Pexels)

Wohnungspreise steigen, Eigenkapital ist knapp – aber der Staat hilft mit.

Die Wohnungsbauprämie ist eine klare Ansage: Wer regelmäßig spart und das Geld später fürs Eigenheim nutzt, bekommt jedes Jahr bares Geld obendrauf. Kein Kredit, keine Schulden – sondern eine smarte Förderung für alle, die sich mit einem Bausparvertrag langfristig etwas aufbauen wollen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wer Anspruch hat, wie viel Sie rausholen können und worauf Sie beim Antrag achten müssen

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie – kurz: WoP – ist eine staatliche Förderung für alle, die mit einem Bausparvertrag Eigenkapital fürs eigene Zuhause aufbauen wollen. Sie wurde schon 1952 eingeführt, ursprünglich, um Wohnraum nach dem Krieg zu schaffen. Heute hilft sie ganz normalen Leuten beim Sparen fürs Eigenheim oder für Modernisierungen.

Der Staat schenkt dir 10 % von dem, was du im Jahr in deinen Bausparvertrag einzahlst.

Die Obergrenze liegt bei:

  • 700 € pro Jahr für Alleinstehende: 70 € Prämie

  • 1.400 € für Paare: 140 € Prämie

Wohnungsbauprämie und Bausparvertrag

Damit Sie die Prämie überhaupt bekommen, benötigen Sie einen Bausparvertrag. Der läuft in zwei Phasen:

  1. Sparphase: Du zahlst regelmäßig ein – mindestens 50 € im Jahr. Ziel ist, ca. 40–50 % der vereinbarten Bausparsumme anzusparen.

  2. Zuteilungsphase: Wenn genug angespart ist, haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein günstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke – also kaufen, bauen, renovieren, modernisieren.

Bei Neuverträgen ab 2009 gilt eine Zweckbindung auf Wohnen – Sie dürfen das Guthaben also nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen nutzen. Nur wer den Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abschließt, darf später auch frei über das Geld verfügen.

Wie hängt die Wohungsbauprämie mit Arbeitnehmersparzulage zusammen?

Neben der Wohnungsbauprämie gibt’s noch die Arbeitnehmersparzulage (ASZ).

Das ist eine zusätzliche Förderung für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt – also einen kleinen Extra-Betrag, der direkt in einen Sparvertrag fließt. Sie können die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig nutzen – aber nicht für denselben Euro. Sie nutzen Ihre Eigenbeiträge für die Wohnungsbauprämie und den VL-Anteil vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmersparzulage.

Voraussetzungen: Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Wenn Sie die Wohnungsbauprämie erhalten möchten, gibt’s ein paar klare Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Das steht alles im Wohnungsbau-Prämiengesetz:

  • Sie müssen in Deutschland ganz normal steuerpflichtig sein. Wohnsitz hier, Einkommen hier – passt also für Angestellte, Azubis oder Selbstständige, solange die Steuer in Deutschland läuft.

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Der Vertrag muss stimmen: In der Regel geht’s um einen klassischen Bausparvertrag. Aber auch wer Anteile an einer Baugenossenschaft oder einem Wohnungsunternehmen kauft, kann die Förderung bekommen – solange es für den späteren Wohnzweck gedacht ist.

  • Der Bausparvertrag muss mindestens 7 Jahre laufen. Vorher gibt’s keine Auszahlung der Prämie.

  • Sie müssen jedes Jahr mindestens 50 € selbst einzahlen – sonst geht nichts. Die volle Förderung gibt’s bei 700 € im Jahr (Singles) oder 1.400 € (Paare). Wer mehr einzahlt, kriegt zwar mehr Guthaben, aber nicht mehr Förderung.

  • Wenn das Geld vom Chef kommt (VL, also vermögenswirksame Leistungen), kriegen Sie für denselben Betrag nicht nochmal die Wohnungsbauprämie. Doppelt kassieren geht nicht.

  • Ihr Einkommen darf nicht zu hoch sein – sonst gibt’s keine Förderung.

  • Sie müssen die Prämie aktiv beantragen. Von allein passiert nichts.

  • Das Geld darf später nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden – also für Bau, Kauf oder Renovierung von Wohnraum.

Eine Sonderregel gibt es für junge Leute: Haben Sie den Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen, können Sie das Geld nach 7 Jahren auch dann prämienunschädlich verwenden, wenn Sie es nicht in eine Immobilie stecken.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie?

Wenn Sie die Wohnungsbauprämie nutzen wollen, darf Ihr Einkommen nicht zu hoch sein – klingt hart, ist aber gesetzlich so geregelt. Entscheidend ist dabei nicht Ihr Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (steht auf dem Steuerbescheid, dazu gleich mehr).

Die aktuellen Grenzen (Stand 2025) sehen so aus:

  • Als Single dürfen Sie maximal 35.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr haben.

  • Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 70.000 €.

  • Wer drüber liegt, hat Pech – da bringt auch ein Antrag nichts.

Alleinstehende Verheiratete
Zu versteuerndes Einkommen ≤ 35.000 € ≤ 70.000 €
Max. Sparbetrag/Jahr 700 € 1.400 €
Prämienhöhe (10 %) 70 € 140 €
Bruttoeinkommensapproximation* ~43.100 € ~86.200 €
*Inkl. Steuerfreibeträge und Kinderzuschläge.

Was bedeutet „zu versteuerndes Einkommen“ überhaupt?

Hierbei handelt es sich nicht Ihr Bruttogehalt.

Beim zu versteuernden Einkommen zieht das Finanzamt vorher noch einiges ab – z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträge und mehr. Das heißt: Auch wenn Ihr Brutto über den Grenzen liegt, können Sie trotzdem förderberechtigt sein, wenn viele Abzüge zusammenkommen.

Ein Beispiel: Ein Single mit ca. 43.000 € brutto bleibt in Steuerklasse 1 meist unter der 35.000-€-Grenze.
Alleinerziehend mit einem Kind? Dann dürfen’s auch rund 55.000 € brutto sein.

Natürlich ist das individuell. Beiträge zur Krankenversicherung, Steuerklasse, Kinderanzahl – das alles beeinflusst den Wert. Deshalb immer lieber im Steuerbescheid nachschauen, statt schätzen.

Wo finde ich das zu versteuernde Einkommen im Steuerbescheid?

Blättern Sie auf Seite 2 Ihres Einkommensteuerbescheids. Dort finden Sie den Abschnitt „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“. Ganz unten steht dann schwarz auf weiß: „zu versteuerndes Einkommen“. Und genau diese Zahl vergleichen Sie mit der Einkommensgrenze. Passt’s, dann haben Sie Anspruch auf die Prämie.

Antrag: Wie kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen?

Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt in der Regel über Ihre Bausparkasse.

Diese sendet Ihnen einmal jährlich ein entsprechendes Formular gemeinsam mit dem Kontoauszug zu. Alternativ bieten viele Institute inzwischen auch digitale Antragsmöglichkeiten über das jeweilige Online-Kundenportal an.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer

  • Den aktuellen Steuerbescheid oder eine vorläufige Einkommensschätzung

  • Die Bausparvertragsnummer sowie den Nachweis der geleisteten Einzahlungen

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des zweiten Folgejahres eingereicht werden. Für das Sparjahr 2025 läuft die Frist also am 31.12.2027 ab.

Was passiert nach dem Antrag? Die Bausparkasse prüft Ihre Angaben und leitet den Antrag an das zuständige Finanzamt weiter. Nach Bewilligung wird die Prämie direkt dem Bausparguthaben gutgeschrieben – eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Kann ich die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen?

Sie können die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen – und zwar bis zu zwei Jahre nach Ende des jeweiligen Sparjahres. Das bedeutet konkret: Für Ihre Einzahlungen im Jahr 2025 haben Sie bis zum 31.12.2027 Zeit, den Antrag zu stellen.

Wichtig dabei ist:

  • Die Bausparkasse stellt Ihnen das passende Antragsformular in der Regel automatisch zur Verfügung – meist zusammen mit dem jährlichen Kontoauszug.

  • Sie müssen für das jeweilige Jahr die Einkommensgrenzen einhalten und mindestens 50 € Sparleistung erbracht haben.

  • Auch für die rückwirkende Beantragung benötigen Sie Nachweise, z. B. den Steuerbescheid des entsprechenden Jahres und die Bausparvertragsnummer.

Nach Ablauf der Frist verfällt der Anspruch auf die Prämie unwiderruflich,

Wann erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie wird nicht aufs Girokonto überwiesen, sondern landet auf Ihrem Bausparkonto. Wann Sie wirklich ans Geld kommen, hängt von zwei Dingen ab: Ob Ihr Vertrag zuteilungsreif ist – und ob Sie das Geld fürs Wohnen verwenden.

Das sind die Voraussetzungen für die Auszahlung:

  • Der Bausparvertrag ist zuteilungsreif: Sie haben genug eingezahlt (meist 40–50 % der Bausparsumme) und die Vertragslaufzeit ist rum. Dann meldet sich die Bausparkasse und Sie können das Guthaben samt Prämie (und ggf. Darlehen) abrufen.

  • Sie verwenden das Geld wohnwirtschaftlich: Haus kaufen, Wohnung sanieren, Modernisierung oder auch Genossenschaftsanteile – alles fürs eigene Wohnen. Wichtig: Sie müssen das nachweisen. Sonst verlangt das Finanzamt die Prämie zurück.

Wer seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hat, ist etwas flexibler: Hier darf nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügt werden, auch ohne wohnwirtschaftliche Nutzung. Das gilt auch für Sparer, die den Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben – diese dürfen nach sieben Jahren einmal im Leben auch ohne Zweckbindung über die Prämie verfügen.

Die Bausparkasse prüft den Antrag auf Prämie, schreibt den Betrag vorläufig gut und meldet das an das Finanzamt. Nach Ablauf der Zweijahresfrist prüft das Finanzamt und gibt die Prämie endgültig frei. Das dauert in der Regel ein paar Monate. Nach der Zuteilung und erfolgreicher Prüfung wird die Prämie dem Guthaben gutgeschrieben – eine Barauszahlung ist aber ausgeschlossen.

In der Praxis gibt es ein paar Hürden: Die Zuteilung ist nicht genau planbar, weil die Bausparkassen keine fixen Termine nennen dürfen. Das macht die finanzielle Planung schwieriger. Außerdem ist der Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung oft mit Bürokratie verbunden – Rechnungen, Quittungen, Belege müssen vorgelegt werden. Und nicht zuletzt ist die Bearbeitung beim Finanzamt oft verzögert – manchmal dauert es bis zu zwei Jahre, bis die Prämie endgültig bestätigt wird.

Wohnungsbauprämie in der Steuererklärung

Die gute Nachricht zuerst: Die Wohnungsbauprämie ist steuerfrei. Laut § 6 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) zählt sie nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Egal ob die Prämie direkt auf den Bausparvertrag fließt oder später mit ausgezahlt wird – ans Finanzamt geht davon nichts.

Zinsen aus dem Bausparvertrag sieht das Finanzamt aber anders: Die unterliegen der Abgeltungsteuer. Also pauschal 25 %, plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Unterm Strich liegt die Steuerbelastung bei rund 26,4 % bis 27,8 %. Nur wer unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibt (1.000 €/2.000 €), kommt steuerfrei raus.

Muss ich die Prämie in der Steuererklärung angeben?

Nicht direkt. Sie läuft über die Bausparkasse. Die schickt den Antrag automatisch ans Finanzamt. Trotzdem kann’s helfen, z. B. in der Anlage KAP (Feld 12) einen kurzen Hinweis zu geben, dass die WoP genutzt wurde – für die Nachvollziehbarkeit. In Anlage N bestätigen Sie, dass Sie unter der Einkommensgrenze geblieben sind.

FAQ zur Wohnungsbauprämie

Wer hat Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie?

Alle, die mindestens 16 Jahre alt sind, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht zu viel verdienen. Singles bis 35.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr, Verheiratete bis 70.000 €. Außerdem braucht man einen förderfähigen Bausparvertrag und muss mindestens 50 € im Jahr selbst einzahlen. Chef-Zahlungen (VL) zählen nicht – dafür gibt’s die Arbeitnehmersparzulage.

Wie funktioniert das mit der Wohnungsbauprämie?

Ziemlich simpel: Sie zahlen eigenes Geld in einen Bausparvertrag ein, der Staat legt 10 % obendrauf – maximal 70 € für Singles, 140 € für Paare. Das Ganze läuft jedes Jahr neu. Beantragt wird die Prämie bei der Bausparkasse, meist automatisch mit dem Jahresauszug. Aber: Die Prämie gibt’s nur, wenn Sie das Geld später fürs Wohnen einsetzen (z. B. Haus kaufen, modernisieren, etc.).

Wann wurde die Wohnungsbauprämie abgeschafft?

Gar nicht. Die Wohnungsbauprämie gibt’s immer noch. 2021 wurden sogar die Einkommensgrenzen erhöht, damit mehr Leute mitmachen können. Aktuell profitieren rund 70 % der Bevölkerung – also definitiv noch am Leben.

Wie hoch ist die aktuelle Bausparprämie?

Achtung, nicht verwechseln: Die Wohnungsbauprämie ist was anderes als die Arbeitnehmersparzulage oder VL-Förderung. Die Wohnungsbauprämie liegt bei 10 % auf den eingezahlten Betrag. Maximal 70 € für Singles (bei 700 € Einzahlung) und 140 € für Paare (bei 1.400 € Einzahlung). Wer mehr einzahlt, bekommt trotzdem nur den Maximalbetrag gefördert.

Wann darf ich die Wohnungsbauprämie behalten?

Wenn Sie das Guthaben aus dem Bausparvertrag später für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen – also z. B. für Kauf, Bau oder Sanierung von selbstgenutztem Wohnraum. Ausnahme: Wenn Sie bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt waren, dürfen Sie das Geld nach 7 Jahren auch für andere Sachen nehmen – einmal im Leben prämienunschädlich.

Wann muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?

Immer dann, wenn Sie das geförderte Geld nicht wie vorgesehen einsetzen. Also wenn Sie sich z. B. das Bausparguthaben einfach auszahlen lassen und nichts Wohnwirtschaftliches damit machen. Auch wenn Sie den Vertrag zu früh kündigen oder die 7 Jahre Mindestlaufzeit nicht einhalten. Dann kassiert das Finanzamt die Prämie zurück.

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