Urteile April: Hat Queere als ‚Satansbrut‘ bezeichnet – Hetzende AfD-Politikerin verurteilt!

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der […] The post Urteile April: Hat Queere als ‚Satansbrut‘ bezeichnet – Hetzende AfD-Politikerin verurteilt! appeared first on Volksverpetzer.

Apr 29, 2025 - 13:20
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Urteile April: Hat Queere als ‚Satansbrut‘ bezeichnet – Hetzende AfD-Politikerin verurteilt!

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Im März ging es vor allem um das Urteil gegen Le Pen, die ihr passives Wahlrecht für die kommenden fünf Jahre verlor. Im April kassierte die rechtsextreme AfD mal wieder einige Gerichtsklatschen. Unter anderem wurde die AfD-Politikerin Leyla Bilge wegen Hetze gegen die queere Community verurteilt.

Dieser Artikel enthält die Beschreibung eines Urteils, bei dem es um Suizid ging. Es handelt sich um Urteil Nr. 8. Kostenlose, anonyme Soforthilfe und Beratung zum Thema findest du bei der Telefonsorge unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222. Online: https://www.telefonseelsorge.de/ (Chatberatung und Mailberatung). Weitere Hilfsangebote gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

1. AfD-Politikerin wegen Hetze gegen queere Menschen verurteilt

Auch diesen Monat bescherte die rechtsextreme AfD den deutschen Gerichten ordentlich viel Arbeit. Erstes Beispiel: Wegen Volksverhetzung verurteilte das Amtsgericht Magdeburg die AfD-Politikerin Leyla Bilge. Sie erhielt eine Geldstrafe von 2.700 Euro (90 Tagessätze à 30 Euro). Hintergrund ist ihre Rede auf einem AfD-Parteitag im Juli 2023, in der sie queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und als „Satansbrut“ bezeichnete

Angezeigt wurde Bilge von einem Leipziger Studenten. Bereits in der Vergangenheit fiel sie mit Hetze gegen die queere Community auf. 2019 bezeichnete sie das Hissen der Regenbogenfahne vor einem Berliner Polizeirevier als „Zeichen für Geisteskrankheiten“

Laut den Angaben des Studenten, der Bilge auch angezeigt hatte und vor Gericht als Zeuge anwesend war, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und der Anwalt der AfD-Politikerin kündigte an, Berufung einlegen zu wollen. Dennoch beweist das Urteil in erster Instanz, dass Anzeige erstatten und gegen Hetze jeglicher Art den Mund zu öffnen, ein wirksames Mittel gegen die AfD ist. 

2. Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Chef rechtsradikaler Zeitung

Weil er eine Fotomontage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) veröffentlichte, die vielfach auf Social Media geteilt wurde, wurde der Chefredakteur des Deutschlandkuriers, David Bendels, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von sieben Monaten verurteilt. Dies urteilte das Landgericht Bamberg. Die Fotomontage zeigte Faeser mit einem Schild vor dem Körper mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. In Wahrheit entstand das Bild, das das Bundesinnenministerium auf Social Media teilte, anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Das Schild trug die Aufschrift „We remember”

Normalerweise gibt es beim Straftatbestand der Verleumdung einer Person des politischen Lebens, der auch in diesem Fall vorliegt, eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren. Da Bendels nicht vorbestraft war, wurde die Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Das Gericht urteilte damit vergleichsweise mild. Das Amtsgericht verhängte im November in dem Fall eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen, die Bendels nicht bezahlen wollte. Nur deshalb kam es zum Prozess. 

Jedoch muss Bendels nun als Teil der Bewährungsauflagen eine schriftliche Entschuldigung an Faeser schicken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bendels kündigte bereits Berufung an. Der Deutschlandkurier ist ein der rechtsextremen AfD-nahes Medium. AfD-Bundestagsabgeordnete drückten Unterstützung für Bendels aus. 

3. AfD-Klage abgewiesen: Aufruf Dreyers zu Demo gegen rechts war rechtmäßig

Eine weitere Niederlage vor Gericht für die AfD: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Az. VGH O 11/24) urteilte, dass der Aufruf Malu Dreyers (SPD) zu einer Demo gegen Rechts rechtmäßig war. Die ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz verbreitete, auch über die Internetseite der Landesregierung, ihre Unterstützung für die Demonstration „Zeichen gegen Rechts – Kein Platz für Nazis“ im Januar 2024 in Mainz. Ebenfalls rechtmäßig war folgender Instagram-Post:

„Der Begriff ‚Remigration‘ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.“

AfD & Co. witterten natürlich sofort einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, da der Demo-Aufruf auch über Ressourcen des Landes, sprich über die Homepage, verbreitet wurde. Obwohl die Richter des Verfassungsgerichtshofs per se das Neutralitätsgebot nicht gewahrt sahen, urteilten sie, dass die Wehrhaftigkeit der Demokratie in diesem Fall das Neutralitätsgebot schlägt. Die Veröffentlichungen waren, so der Verfassungsgerichtshof, zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt und zulässig. Dreyers Einschätzungen waren weder willkürlich noch unsachlich

Ein starkes Signal aus Rheinland-Pfalz für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie und die Universalität demokratischer Werte. 

4. Wegen Freiheitsberaubung: AfD-Politikerin zu Geldstrafe verurteilt

Die AfD-Politikerin Andrea Zürcher wurde wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen verhängte diese, konkret geht es um 50 Tagessätze à 60 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zürcher kündigte bereits Berufung an. 

Der Tathergang gestaltet sich etwas kompliziert, denn eigentlich wurde Zürchers Sohn bei einer nächtlichen Auseinandersetzung vor einer Spielhalle im November 2023 angegriffen. Zürcher war ihm anscheinend zu Hilfe geeilt und dann mit ihm nach Hause gefahren. In dieser Angelegenheit laufen noch Ermittlungen gegen zwei Personen. 

Später am Abend klingelte es bei den Zürchers an der Tür. Der SWR schreibt, dass Zürcher einen jungen Mann, der das vorherige Geschehen miterlebt hatte, angerufen habe. Den weiteren Tathergang beschreibt t-online so:

„Laut Staatsanwaltschaft stand dort, der in den Vorfall vor der Spielhalle involviert war, ein Bekannter ihres Sohnes. Der heute 20-Jährige wollte demnach erklären, dass er mit dem Angriff nichts zu tun hatte. Zürcher soll daraufhin laut Staatsanwaltschaft das Verhalten gezeigt haben, das sie schließlich vor Gericht brachte: Sie habe den Mann in die Wohnung gezogen, eine Schreckschusswaffe in die Hand genommen. Sie wollte so von ihm die Namen der Angreifer erfahren. „Über einen nicht unerheblichen Zeitraum“ habe sie den Mann „ohne rechtfertigenden Grund“ in ihrer Wohnung festgehalten – Freiheitsberaubung.“

Während sie also den Angriff auf ihren Sohn aufklären wollte, ist die AfD-Frau womöglich selbst straffällig geworden. Zürcher ist eine langjährige Vertraute von AfD-Chefin Alice Weidel.

5. Mehr als drei Jahre Haft für Anführer einer Berliner Neonazi-Gruppierung

Weiter geht’s mit Urteilen für Gruppierungen aus dem rechtsextremen Spektrum. Das Berliner Landgericht verurteilte Julian M., den Anführer einer Berliner Neonazi-Gruppierung, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten – unter anderem wegen mehrerer Gewalttaten. Seit Oktober saß er in Untersuchungshaft. Bei der Gruppierung handelt es sich um den Berliner Ableger der rechtsextremen Truppe „Deutsche Jugend Voran”. 

Im September 2024 überfiel der jetzt Verurteilte mit weiteren Kameraden einen 42-Jährigen, der auch vor Gericht aussagte. Grund für den Angriff: er trug ein Antifa-Shirt. Die Rechtsextremen umzingelten ihn, schlugen auf ihn ein und wollten sein Shirt, welches er ihnen schlussendlich aushändigte. Seitdem leidet er an Angstzuständen und Panikattacken, vor Gericht sagte er unter Tränen aus.

Er war nicht das einzige Gewaltopfer der Neonazis. Im Oktober überfiel eine Gruppe Rechtsextremer um Julian M. einen Mann in einer Berliner S-Bahn, auch er trug ein Antifa-Symbol an seiner Kleidung. 

Auch wegen Bedrohung wurde der Neonazi verurteilt. Er bedrohte eine Frau, die eine Beziehung mit ihm geführt hatte. Der Grund: Sie wollte aus der rechtsextremen Truppe „DJV“ aussteigen. 

Obwohl Julian M. vor Gericht aussagte, die Gewalt in seinen Taten zu bereuen, änderte die Zeit in U-Haft nichts an seiner politischen Gesinnung, wie er selbst zugab. Mehrmals zeigte er aus dem Glaskasten das sogenannte „White Power“-Zeichen in Richtung des Zuschauerraums. Bis zum Haftantritt ist Julian M. auf freiem Fuß. Die Kammer hob den Haftbefehl auf, weil keine Fluchtgefahr mehr bestehe. 

6. Lange Haftstrafe für Mann, der Syrer mit Säure übergossen hat

Wegen schwerer Körperverletzung verurteilte das Landgericht Stralsund Anfang April einen 42-jährigen Deutschen zu 6 Jahren und 6 Monaten Haft. Laut Gericht hatte der Stralsunder im September 2024 einen syrischen Nachbarn mit 80-prozentiger Schwefelsäure übergossen und schwer verletzt. Die Ermittler hatten bei dem Täter eine Medaille mit Hakenkreuz gefunden, auch Chatnachrichten mit eindeutig rechten Inhalten wurden im Prozess verlesen. 

Die fremdenfeindliche Gesinnung hatte beim Strafmaß eine Rolle gespielt – jedoch konnte laut Gericht auch eine verminderte Schuldfähigkeit des Täters zum Tatzeitpunkt nicht ausgeschlossen werden aufgrund der Drogenabhängigkeit des Mannes. Er war mehrfach vorbestraft und zum Tatzeitpunkt nur auf Bewährung auf freiem Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

7. Verkauf und Produktion von Tonträgern mit volksverhetzendem Inhalt: Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten

Wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellungen wurde ein Lüneburger zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Lüneburg sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige Tonträger mit volksverhetzendem Inhalt verkauft und produziert hatte. Es gab noch vier weitere Mitangeklagte – zwei davon wurden zu Bewährungsstrafen, zwei weitere zu Geldstrafen verurteilt. Auf den Tonträgern waren bekannte Bands mit verfassungsfeindlichen Texten zu hören, die zu Hass aufrufen. Mehrere Medien sprachen demnach vom “Rechtsrock-Prozess”.

Als kriminelle Vereinigung stufte das Gericht die Männer jedoch nicht ein. Seit 16 Monaten sitzt der Hauptangeklagte in Untersuchungshaft. Ob er weiter in Haft bleibt oder seine Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird, ist noch unklar. Der NDR schreibt:

„Eine Gerichtssprecherin erklärte am Dienstag, eine Bewährungsstrafe für den 35-Jährigen sei trotz seiner 16 Monate in Untersuchungshaft kein Automatismus, möglicherweise müsse er ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.”

8. Kellermayr-Prozess: Freispruch für Schreiber von Drohmails

Nachdem sich die österreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, zeit ihres Lebens eine Corona-Impfbefürworterin, im Jahr 2022 das Leben genommen hatte, wurde nun ein Angeklagter aus Bayern davon freigesprochen, durch seine Schreiben zu ihrem Tod beigetragen zu haben. Er war wegen gefährlicher Drohung angeklagt gewesen. Der Hater war ein überzeugter Impfgegner.

In den Nachrichten, die der freigesprochene Angeklagte der Ärztin zwischen Februar und Juli 2022 schickte, kündigte er unter anderem an, „die Ärztin laufend zu beobachten, vor ein „Volkstribunal“ stellen und anschließend „auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis“ bringen zu wollen“, wie die Tagesschau berichtet. Das Verteidigerteam des angeklagten deutschen Verfassers der Drohschreiben argumentierte unter anderem, dass Kellermayr ‚weitaus brutalere Todes- und Folterdrohungen von einem noch immer unbekannten Verfasser erhalten habe, der unter dem Namen „Claas‘ auftrat“. Der Verfasser konnte noch nicht von den Ermittlern aufgespürt werden.

Das Gericht schien der Argumentation der Verteidigung weitgehend gefolgt zu sein und urteilte, dass der Angeklagte nicht vorhersehen konnte, dass Kellermayr Suizid begehen würde. Die Staatsanwaltschaft argumentierte erfolglos, dass die Nachrichten des freigesprochenen Angeklagten zu einer Verstärkung der Ängste und psychischen Probleme Kellermayrs geführt hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann aus Bayern wurde jedoch nur von der Todesfolge freigesprochen. Für eine mögliche Verurteilung wegen gefährlicher Drohung im Netz sind laut österreichischem Gericht die bayerischen Richter zuständig. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte deswegen bereits ermittelt. Das Verfahren war wegen des Prozesses in Österreich jedoch vorübergehend eingestellt worden.  

Solltest du selbst Hilfe benötigen, gibt es kostenlose und anonyme Soforthilfe-Angebote. Diese erhältst du beispielsweise bei der Telefonsorge unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222. Online: https://www.telefonseelsorge.de/ (Chatberatung und Mailberatung). Weitere Hilfsangebote gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

9. Campact siegt erneut vor Gericht, dieses Mal gegen „Welt”-Chef

Und wieder können wir in der aktuellen Urteile-Ausgabe über einen Campact-Erfolg berichten, wie auch schon zuletzt im März (Erfolg gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß) und im Februar (Erfolg gegen CDU Leipzig). Dieses Mal triumphiert Campact gegenüber Ulf Poschardt, Welt-Herausgeber. Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung gegen ihn. Er darf nicht weiter verbreiten, dass Campact vom Staat finanziert sei. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der spendenbasierten Plattform statt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Auch Volksverpetzer-Gegner wollen immer wieder herausfinden, wie wir uns finanzieren. Nur um immer wieder auf dieselbe Antwort zu stoßen: durch eure Spenden! Erst vor kurzem blamierte sich die AfD Thüringen mit einer Kleinen Anfrage:

10. Drei Jahre Haft nach Angriff auf jüdischen Studenten

Weil er einen jüdischen Mitstudenten Anfang 2024 mit der Faust geschlagen und dann mit voller Wucht ins Gesicht getreten hatte, muss ein 24-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis – wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass er aus antisemitischer Motivation handelte. Dadurch wurde das Strafmaß verschärft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – es wird erwartet, dass der Verurteilte und sein Verteidiger Berufung einlegen.

Das Gericht ging mit dem Strafmaß über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus und setzte damit ein klares Zeichen gegen antisemitische Gewalttaten. Der Vorsitzende Richter setzte auf die Signalwirkung des harten Urteils und sagte wörtlich: „Wir müssen andere Menschen von solchen Straftaten abhalten.“

Der Täter hatte seine Tat vor Gericht gestanden, wies aber den Vorwurf des Antisemitismus zurück. In seinem Schlusswort entschuldigte er sich bei seinem früheren Mitstudenten. Dieser musste aufgrund der Gewalttat mehrfach operiert werden, laut Gericht lag für das Opfer eine “abstrakte Lebensgefahr“ vor. Bis heute sei er laut eigenen Angaben mit Arztterminen beschäftigt.

Laut Medienberichten (hier und hier) hatte sich der Täter wohl daran gestört, dass das Opfer antisemitische Plakate an der FU Berlin abgerissen hatte.

Artikelbild: Foto-berlin.net

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