Soziale Arbeit und Union Busting: Gerechtigkeit für Inés Heider [Online-Abo]

Berufung »zurückgewiesen«, Revision »nicht zugelassen« und TJFBG verpflichtet, »die Klägerin als Sozialpädagogin weiter zu beschäftigen«, lautet das Urteil des Landesarbeitsgerichts.

Mai 6, 2025 - 18:52
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Berufung »zurückgewiesen«, Revision »nicht zugelassen« und TJFBG verpflichtet, »die Klägerin als Sozialpädagogin weiter zu beschäftigen«, lautet das Urteil des Landesarbeitsgerichts.