Rauchmelder: Das müssen Mieter beim Brandschutz beachten
Mieter müssen im Sinne des Brandschutzes handeln – doch nicht alles liegt in ihrer Verantwortung. Was im Treppenhaus erlaubt ist, wer für Rauchmelder zuständig ist und welche Pflichten Eigentümer haben

Mieter müssen im Sinne des Brandschutzes handeln – doch nicht alles liegt in ihrer Verantwortung. Was im Treppenhaus erlaubt ist, wer für Rauchmelder zuständig ist und welche Pflichten Eigentümer haben
Ein schnelles Upgrade für den Flur: Ein Bild verdeckt den unschönen Sicherungsschrank, das Schuhregal steht griffbereit vor der Wohnungstür, und der Kinderwagen bleibt bequem neben der Haustür stehen. In den meisten deutschen Mehrfamilienhäusern ist das gelebte Realität. Dabei sagt der Brandschutz eindeutig: Nein. Denn im Brandfall können solche Gegenstände zu gefährlichen Hindernissen werden oder ein Feuer beschleunigen. Deshalb gibt es klare Brandschutzrichtlinien, an die sich alle halten müssen – Mieter und Vermieter.
Schon kleine Unachtsamkeiten können schwerwiegende Folgen haben. Nach Angaben des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer ist Elektrizität die häufigste Brandursache. Defekte Geräte, überlastete Steckdosen oder beschädigte Kabel verursachten 2023 rund 30 Prozent der Brandschäden in Gebäuden. Menschliches Fehlverhalten liegt mit mehr als 20 Prozent auf Platz zwei.
Brandschutz verbietet Möbel im Hausflur
Viele Vermieter vereinbaren deshalb Regeln zum Brandschutz in der Hausordnung. Dort können sie zum Beispiel festlegen, dass die Mietparteien das Treppenhaus freihalten müssen. Schließlich ist der Hausflur in erster Linie ein Fluchtweg. Bricht ein Feuer aus und versperrt Rauch die Sicht, wird der Schuhschrank zum entflammbaren Hindernis. Auch kleine Gegenstände wie Schirmständer, sind nicht gestattet und werden schnell zur Stolperfalle. Nur einzelne Schuhe dürfen kurzfristig auf einer Fußmatte stehen, etwa wenn es draußen regnet oder schneit.
Eine Ausnahme bilden Rollatoren. Da ältere Menschen diese zwingend griffbereit an der Tür brauchen, haben Gerichte entschieden, dass sie im Treppenhaus stehen dürfen – allerdings nur zusammengeklappt und an einer Stelle, die den Fluchtweg nicht blockiert. Auch Kinderwagen dürfen Vermieter grundsätzlich nicht verbieten, zumindest nicht, wenn das Treppenhaus breit genug ist. Ist der Platz zu knapp, dürfen Mieter den Kinderwagen nur vorübergehend dort stehen lassen, zum Beispiel um das Kind hochzubringen und den Einkauf zu verstauen.
Rauchmelder: Wer ist zuständig?
Innerhalb der Wohnung dürfen Mieter ihre Möbel stellen, wie sie wollen – wobei Fluchtwege wie Balkone und Terrassen, immer frei bleiben sollten. Zusätzlich gilt die Rauchmelderpflicht in Deutschland. Meistens ist der Vermieter für Einbau und Wartung zuständig. Nur in Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen Mieter sicherstellen, dass die Geräte jederzeit funktionieren.
Die warnen aber natürlich nur, können auch überhört werden und verhindert keinen Brand. Und die Geräte sagen einem auch nicht, was im Brandfall zu tun ist und wie man sich schnellstmöglich in Sicherheit bringt. So gab es im Jahr 2023 noch 324 Todesfälle durch Brände – mehr als 70 Prozent der Opfer waren über 60 Jahre alt.
Von Mietminderung bis Kündigung
Allgemein gilt: „Jeder Eigentümer und jeder Mieter ist verpflichtet, selbst keine Gefahrenquellen zu schaffen“, sagt Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE) gegenüber Capital. Wer Fluchtwege mit Kisten oder Möbeln blockiert oder brennbare Gegenstände im Hausflur abstellt, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern auch ernste Konsequenzen.
Mieter könnten ihre Miete mindern, wenn Vermieter ihrer Brandschutzpflicht trotz Aufforderung nicht ausreichend nachkommen. Andersrum können Vermieter ermahnen, wenn ihre Mieter die Gemeinschaftsräume zustellen und so die Fluchtwege blockieren. Weigert sich ein Mieter nach wiederholter Ermahnung, einen Gegenstand wegzuräumen, kann das sogar zur Kündigung führen.
In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) kümmert sich der Verwalter um den Brandschutz. Der ist aber natürlich nur selten im Haus. Deshalb müssen Eigentümer ihn auf Verstöße hinweisen. Gibt es keinen Verwalter, sind alle Eigentümer gemeinsam verantwortlich.
Kommt es dann tatsächlich zu einem Brand, haftet in der Regel der Vermieter, beziehungsweise seine Versicherung für Schäden am Gebäude selbst. Er muss sich auch um die anschließende Beseitigung des Schadens kümmern, wenn der Mieter den Brand nicht absichtlich ausgelöst hat. Für Schäden an der Einrichtung kommt die Hausratversicherung des Mieters auf. Bei allen Versicherungen gilt aber: Hat ein Mieter den Brand grob fahrlässig oder sogar absichtlich verursacht, kann es sein, dass die Versicherung Schadensersatz vom Verursacher fordert. Hier kommt es auf die eigene Police an.