Mehr Klarheit bei pflanzlichen Ersatzprodukten

Im Bereich der pflanzlichen Alternativen zu tierischen Lebensmitteln gibt es einen Boom an innovativen Produktentwicklungen, die rechtliche Definition dieser Produkte hat sich jedoch nur langsam entwickelt. Zuletzt wurden die „Leitsätze […]

Mär 20, 2025 - 16:01
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Mehr Klarheit bei pflanzlichen Ersatzprodukten
Vegan Salat

Im Bereich der pflanzlichen Alternativen zu tierischen Lebensmitteln gibt es einen Boom an innovativen Produktentwicklungen, die rechtliche Definition dieser Produkte hat sich jedoch nur langsam entwickelt.

Zuletzt wurden die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel, die Lebensmitteln tierischen Ursprungs ähnlich sind“ überarbeitet, was zu mehr Klarheit bei der Kennzeichnung führen soll. Vor allem Begriffe wie „vegetarisches Schnitzel aus Milcheiweiß“ oder „nach Art einer Frikadelle“ warfen Fragen auf, die mit den neuen Leitsätzen ausgeräumt werden sollen, merkt der TÜV Süd an.

Mehr Transparenz bei „veganem Gulasch“

Vor allem Produkte wie veganes Gulasch oder vegane Entenbrust führten in der Vergangenheit zu Unsicherheiten hinsichtlich der Inhaltsstoffe und der geschmacklichen Ähnlichkeit zu den tierischen Vorbildern. Die neuen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission sollen dafür sorgen, dass Verbraucher beim Einkauf von pflanzlichen Alternativen zu Fleischprodukten besser informiert werden und eine klare Orientierung bei der Auswahl erhalten.

Die neuen Leitsätze legen fest, dass sich die Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Ersatzprodukten an der Ähnlichkeit zum tierischen Original orientieren muss. Je ähnlicher das Ersatzprodukt in seiner Konsistenz dem Original ist, desto näher kann sich die Bezeichnung an das tierische Produkt anlehnen.

Ein pflanzliches Produkt wie die „Frikadelle“ kann beispielsweise als „Frikadelle-ähnlich“ bezeichnet werden, wenn es eine ähnliche Struktur aufweist. Allerdings gibt es klare Grenzen: Produkte, die ganze gewachsene Tierteile imitieren, wie Filets oder Schinken, dürfen nicht so bezeichnet werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die genaue Bezeichnung der Ausgangszutat. Enthält ein pflanzliches Produkt beispielsweise Isolate oder Konzentrate aus Soja, Erbsen oder Milcheiweiß, muss dies auf der Verpackung angegeben werden. Bezeichnungen wie „veganer Aufschnitt mit Paprika“ sind daher irreführend, da die Basiszutat nicht erkennbar ist. Auch die sensorische Ähnlichkeit – Geschmack, Geruch und Konsistenz – zwischen dem pflanzlichen Produkt und dem tierischen Vorbild muss berücksichtigt werden.

Leitsätze dienen der rechtlichen Beurteilung

Die Leitsätze haben zwar keine Gesetzeskraft, werden aber von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission veröffentlicht und zur rechtlichen Beurteilung von Produkten herangezogen. Sie bieten den Unternehmen und der Lebensmittelüberwachung klare Richtlinien für die Kennzeichnung pflanzlicher Alternativprodukte.

Darüber hinaus werden freiwillige Zertifizierungen für Unternehmen angeboten, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus eine hohe Produktqualität sicherstellen wollen, z. B. durch den International Food Standard (IFS).


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