Kein gesetzlicher Unfallschutz bei privatem Umweg vor einem Diensttermin
Ein Arbeitsweg, der von einem anderen Ort als der eigenen Wohnung beginnt, kann gesetzlich unfallversichert sein, wenn der Versicherte sich dort mehr als zwei Stunden aufgehalten hat. Inwieweit dies jedoch gilt, wenn man in dieser Zeit an mehreren Orten war, zeigt ein Gerichtsurteil. mehr ...
