EUGH bestätigt: Mobilfunkverträge maximal 24 Monate lang
Vodafone Deutschland darf Verbraucher nie länger als 2 Jahre binden. Das gilt auch für Bestandskunden, sagt der EuGH.


Vodafone Deutschland darf Verbraucher nie länger als 2 Jahre binden. Das gilt auch für Bestandskunden, sagt der EuGH.