Die fragwürdige Begründung des Auswärtigen Amts für Ausladung russischer Diplomaten vom 8.Mai-Gedenken
Eine aktuelle, von Annalena Baerbock initiierte „Handreichung“ des Auswärtigen Amtes (AA) empfiehlt Ländern, Landkreisen und Kommunen anlässlich des Gedenkens an den 80. Jahrestag der Befreiung von der NS-Diktatur am 8. und 9. Mai, keine Einladungen an russische oder belarussische Diplomaten auszusprechen und bei Bedarf Diplomaten dieser Länder per Hausrecht von den Gedenkorten entfernen zu lassenWeiterlesen

Eine aktuelle, von Annalena Baerbock initiierte „Handreichung“ des Auswärtigen Amtes (AA) empfiehlt Ländern, Landkreisen und Kommunen anlässlich des Gedenkens an den 80. Jahrestag der Befreiung von der NS-Diktatur am 8. und 9. Mai, keine Einladungen an russische oder belarussische Diplomaten auszusprechen und bei Bedarf Diplomaten dieser Länder per Hausrecht von den Gedenkorten entfernen zu lassen – wohlgemerkt von Grabstätten, in denen abertausende Soldaten aus genau diesen beiden Ländern zur Ruhe gebettet sind. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten unter anderem wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das AA hier Einfluss nimmt, wie und mit welchen Teilnehmern Bundesländer, Landkreise und Kommunen diesen Jahrestag begehen. Die Antwort bezeugt den Willkürcharakter dieser Entscheidung. Von Florian Warweg.
Hintergrund:
In dem internen Papier des AA, das über das Brandenburger Innenministerium an die Landräte und Kreise verschickt wurde und unter anderem der Berliner Zeitung vorliegt, heißt es einleitend, dass sich „die Handlungsempfehlung für den Umgang mit Russland und Belarus“ im Inland „an Bundesländer und Kommunen sowie Gedenkstätten und sonstige Einrichtungen“ richtet. Dann werden die „Empfehlungen“ konkret ausformuliert. Wörtlich heißt es dann weiter:
„Im Inland grundsätzlich keine Teilnahme offizieller Stellen an Veranstaltungen auf Einladung von Russland/Belarus und keine Einladung an russische und belarussische Vertreter zu Gedenken von Bund, Ländern und Kommunen. Da wir unsere Erinnerungskultur bewusst pflegen wollen, sind eine Vielzahl eigener Gedenkveranstaltungen im In- und Ausland in Planung. Sollten Vertreter von Russland oder Belarus bei Veranstaltungen im Inland unangekündigt erscheinen, können Einrichtungen in eigenem Ermessen und mit Augenmaß von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.“
Dieses Ausmaß an Geschichtsvergessenheit des Auswärtigen Amtes unter Führung von Annalena Baerbock muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Am 80. Jahrestag der Befreiung von der NS-Diktatur will man just die Länder, die den mit Abstand höchsten Blutzoll dabei entrichtet haben, die Teilnahme an dem offiziellen Gedenken an ihre eigenen Toten proaktiv verhindern.
Und das Ganze ausgerechnet initiiert vom Rechtsnachfolger des Landes, welches im erklärten „Kampf gegen den jüdischen Bolschewismus“ einen explizit als Vernichtungskrieg geplanten Feldzug gegen die Sowjetunion durchführte, dem weit über 20 Millionen Sowjetbürger, davon mehrheitlich Russen und Weißrussen, zum Opfer fielen und an dem der Großvater der geschäftsführenden Außenministerin als Wehrmachtsoffizier von Tag eins an beteiligt war.
Ein Großvater, dessen Kampf „im Winter 1945“ gegen die vorrückende Rote Armee an der Oder-Brücke Baerbock in einem Gespräch mit der US-Denkfabrik Atlantic Council am 6. Mai 2021 mit einem Lächeln auf den Lippen als ihre Inspiration für „fighting for Europe“ bezeichnete:
Kennt Ihr schon @ABaerbock's Auftritt beim @AtlanticCouncil? #BaerbockforKanzlerin verkauft sich dort zunächst als Ostdeutsche (hä?), um dann zu erzählen, wie ihr Ostfront-Opa im Winter 45 an der Oder gegen die Rote Armee kämpfte. Dies sei ihre Inspiration für "fighting for
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