Bundeswehr steigt in Beschaffung von Kamikaze-Drohnen ein

Nach Jahren des Zögerns und vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine will die Bundeswehr nun möglichst schnell in die Beschaffung von so genannter Loitering Munition einsteigen, umgangsprachlich als Kamikaze-Drohnen bezeichnet. Entsprechende Verträge sollten in den nächsten Tagen unterzeichnet werden, hieß es am (heutigen) Donnerstag aus dem Verteidigungsministerium. Die deutschen Streitkräfte verfügen bislang zwar über unbemannte Flugsysteme zur Aufklärung. Mit Ausnahme der fünf von Israel geleasten, flugzeug-großen Drohnen des Typs Heron TP hat die Bundeswehr aber keine solchen Systeme,

Apr 3, 2025 - 11:40
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Nach Jahren des Zögerns und vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine will die Bundeswehr nun möglichst schnell in die Beschaffung von so genannter Loitering Munition einsteigen, umgangsprachlich als Kamikaze-Drohnen bezeichnet. Entsprechende Verträge sollten in den nächsten Tagen unterzeichnet werden, hieß es am (heutigen) Donnerstag aus dem Verteidigungsministerium.

Die deutschen Streitkräfte verfügen bislang zwar über unbemannte Flugsysteme zur Aufklärung. Mit Ausnahme der fünf von Israel geleasten, flugzeug-großen Drohnen des Typs Heron TP hat die Bundeswehr aber keine solchen Systeme, die bewaffnet werden oder als Waffe eingesetzt werden können.

Im Wehrressort sei nun die Entscheidung gefallen, mit der Loitering Munition diese so genannten Wirkmittel zu beschaffen, hieß es aus dem Ministerium. Angesichts der schnellen technischen Veränderungen bei solchen Systemen und der Notwendigkeit ständiger Anpassungen würden zunächst nur geringe Mengen beschafft und unmittelbar in der Truppe erprobt.

Zum Jahresende sollten dann vor dem Hintergrund der Erfahrungen größere Zahlen bestellt werden. Allerdings nicht wie bisher bei Waffensystemen mit der Absicht, sie für eine spätere Nutzung ins Depot zu legen. Statt dessen sollten immer nach Bedarf modernste Versionen innerhalb kurzer Zeit produziert und von der Bundeswehr abgerufen werden.

Ein wesentlicher Punkt des Vorgehens für diese Einweg-Drohnen, die im Ziel explodieren, ist die Klassifizierung als Munition und eben nicht als Fluggerät. Damit fallen weitgehende Vorgaben für Zertifizierung und Einsatz weg, die bei einer Einstufung als Drohne erforderlich wären.

Nach Angaben aus dem Ministerium wird diese neue Art von Munition auch auf Künstliche Intelligenz für die Zielerfassung angewiesen sein. Dabei gehe es vor allem um die Unterstützung menschlicher Bediener bei der Auswahl der Ziele. Der Mensch werde aber immer in die Entscheidung über den Waffeneinsatz eingebunden sein.

(wird später ergänzt, ggf. Neufassung)