AfD – Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr die Verfassung schützt – TE-Wecker am 3. Mai 2025

Der Inlandsgeheimdienst hat die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – eine Maßnahme zwar ohne direkte Rechtswirkung, aber mit erheblicher politischer Sprengkraft und erheblichen Folgen für Beamteund andere. Staatsrechtler Ulrich Vosgerau beschreibt die Auswirkungen und kritisiert im Gespräch mit dem TE-Wecker das Vorgehen als parteipolitisch motiviert, rechtsstaatlich fragwürdig und als Versuch, eine konkurrierende Partei zu zerstören. Der Beitrag AfD – Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr die Verfassung schützt – TE-Wecker am 3. Mai 2025 erschien zuerst auf Tichys Einblick.

Mai 3, 2025 - 08:01
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AfD – Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr die Verfassung schützt – TE-Wecker am 3. Mai 2025
Der Inlandsgeheimdienst hat die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – eine Maßnahme zwar ohne direkte Rechtswirkung, aber mit erheblicher politischer Sprengkraft und erheblichen Folgen für Beamteund andere. Staatsrechtler Ulrich Vosgerau beschreibt die Auswirkungen und kritisiert im Gespräch mit dem TE-Wecker das Vorgehen als parteipolitisch motiviert, rechtsstaatlich fragwürdig und als Versuch, eine konkurrierende Partei zu zerstören.

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