Zur Cloud- und Cyberversicherungen-Frage kam hier noch der Hinweis rein, man möge sich die AGB des Gesamtverbandes der Versicherungen durchlesen, insbesondere Punkt A1-2.2:Bedient sich der Versicherungsnehmer eines externen Dienstleisters, besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die infolge des Ausfalls, der Unterbrechung oder Störung der Dienstleistung entstehen, soweit sie zu einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der elektronischen Daten oder informationsverarbeitenden Systeme des Ver

Mai 16, 2025 - 18:42
 0