Witwenrente: Rechner für Freibeträge & Beispiel

Der Tod des Partners ist nicht nur emotional ein tiefer Einschnitt – oft bringt er auch finanzielle Unsicherheit mit sich. Was bleibt von der Rente des Verstorbenen? Und wie viel eigene Einnahmen dürfen Sie haben, ohne dass Ihre Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird? Genau das zeigt Ihnen unser Witwenrente-Freibetrag-Rechner. Mit nur wenigen Angaben erfahren Sie, […] Der Beitrag Witwenrente: Rechner für Freibeträge & Beispiel erschien zuerst auf ftd.de.

Apr 20, 2025 - 14:18
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Witwenrente: Rechner für Freibeträge & Beispiel
Wie hoch ist Ihre Witwenrente? (Bild: , Unsplash)

Wie hoch ist Ihre Witwenrente? (Bild: , Unsplash)

Der Tod des Partners ist nicht nur emotional ein tiefer Einschnitt – oft bringt er auch finanzielle Unsicherheit mit sich.

Was bleibt von der Rente des Verstorbenen? Und wie viel eigene Einnahmen dürfen Sie haben, ohne dass Ihre Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird?

Genau das zeigt Ihnen unser Witwenrente-Freibetrag-Rechner. Mit nur wenigen Angaben erfahren Sie, ob Ihr Einkommen über dem Freibetrag liegt – und wie stark Ihre Witwen- oder Witwerrente möglicherweise gekürzt wird.

Einfach, schnell und ganz ohne Taschenrechner.

Grundlagen: Was ist der Freibetrag bei der Witwenrente?

Der Freibetrag schützt einen Teil Ihres Einkommens vor der Anrechnung auf Ihre Witwenrente. Sie dürfen bis zu einem bestimmten Betrag im Monat verdienen oder selbst Rente erhalten, ohne dass sich Ihre Witwenrente verringert.

Sobald Ihr Einkommen diesen Freibetrag überschreitet, wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent von Ihrer Witwenrente abgezogen.

Das bedeutet: Je höher Ihr eigenes Einkommen, desto niedriger fällt Ihre Witwenrente aus – zumindest, wenn Sie über die Freibetragsgrenze kommen.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente?

Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und steigt automatisch, wenn die Renten erhöht werden. Er gilt bundesweit einheitlich, unterscheidet sich aber je nach Familiensituation.

Besonders wichtig: Pro Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag zusätzlich – das ist vor allem für Alleinerziehende mit Kindern nach dem Tod des Partners entscheidend.

Kinder im Haushalt Freibetrag pro Monat
keine Kinder 1.076,86 €
1 Kind 1.305,28 €
2 Kinder 1.533,71 €
3 Kinder 1.762,13 €
4 Kinder 1.990,56 €

Die Berechnung dahinter ist simpel:

  • Grundfreibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert

  • Kinderzuschlag pro Kind: 5,6 × Rentenwert (pro Kind mit Anspruch auf Waisenrente)

Einkommensanrechnung: Diese Einnahmen verringern die Witwenrente

Ob Erwerbseinkommen, eigene gesetzliche oder betriebliche Rente, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Selbstständigkeit – all diese Einnahmen können die Höhe Ihrer Witwenrente beeinflussen.

Die Rentenversicherung geht dabei in drei Schritten vor:

1. Nettoeinkommen berechnen

Die Rentenversicherung nutzt dafür ein pauschaliertes Verfahren:

  • Arbeitseinkommen → 40 % werden pauschal abgezogen (Netto = 60 % des Bruttos)

  • Eigene gesetzliche Rente → 14 % werden abgezogen

  • Selbstständige → Der tatsächliche Gewinn zählt

Wichtig: Ein Verlustvortrag bei Selbstständigen wird seit 2024 nicht mehr berücksichtigt (BSG-Urteil, Az. B 5 R 3/23 R).

2. Abgleich mit dem Freibetrag

Das berechnete Nettoeinkommen wird mit dem für Sie geltenden Freibetrag verglichen.

3. Berechnung der Kürzung

Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des Überschusses abgezogen.

Beispiel: So berechnen Sie die Ihre Witwenrente

Stellen Sie sich vor: Ihr verstorbener Ehepartner hat eine monatliche Rente von 2.000 Euro bezogen. Sie selbst erhalten eine eigene Rente in Höhe von 1.500 Euro im Monat. Zwei Kinder befinden sich noch in der Ausbildung. Was bedeutet das konkret für Ihre Witwenrente?

Zunächst klären wir: Sie erfüllen die Voraussetzungen für die große Witwenrente. Das heißt, Sie erhalten 55 % der Rente Ihres verstorbenen Partners – also 1.100 Euro.

Doch so einfach bleibt es nicht. Denn: Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob Sie mit Ihrem eigenen Einkommen den sogenannten Freibetrag überschreiten. Wenn ja, wird die Witwenrente anteilig gekürzt.

1. Freibetrag ermitteln

Der Freibetrag setzt sich zusammen aus einem festen Grundbetrag plus einem Kinderzuschlag pro Kind. Im Beispiel:

  • Grundfreibetrag: 1.076,86 €

  • Zuschlag für 2 Kinder: 2 × 228,42 € = 456,84 €

Gesamtfreibetrag: 1.076,86 € + 456,84 € = 1.533,70 €

2. Eigenes Nettoeinkommen berechnen

Für die Anrechnung wird Ihre eigene Rente nicht voll berücksichtigt – die Rentenversicherung zieht pauschal 14 Prozent ab. Das heißt:

  • Eigene Bruttorente: 1.500 €

  • Abzug 14 %: 210 €

  • Anzurechnendes Einkommen: 1.290 €

3. Einkommen mit Freibetrag vergleichen

Jetzt wird Ihr anrechenbares Einkommen mit dem Freibetrag verglichen:

  • 1.290 € Einkommen – 1.533,70 € Freibetrag = -243,70 €

Da Ihr Einkommen unterhalb des Freibetrags liegt, wird Ihre Witwenrente nicht gekürzt.

Sie bekommen die volle große Witwenrente: 1.100 € im Monat.

Position Betrag in €
Rente des verstorbenen Partners 2.000,00 €
55 % große Witwenrente 1.100,00 €
Eigene Rente 1.500,00 €
Freibetrag (Grund + 2 Kinderzuschläge) 1.533,70 €
Differenz (Rente minus Freibetrag) -33,70 €
Abzug (40 % der Differenz) 0,00 €
Auszahlbare Witwenrente 1.100,00 €

Wichtig: Sobald Ihr Einkommen über dem Freibetrag liegt, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Schon kleine Einkommensänderungen können deshalb spürbare Auswirkungen haben.

Nutzen Sie jetzt unseren Witwenrente-Freibetrag-Rechner

Damit Sie nicht selbst mit Rentenwerten, Pauschalen und Prozentzahlen rechnen müssen, haben wir einen praktischen Rechner für Sie vorbereitet.

Was kann der Rechner?

  • Ermittelt Ihren aktuellen Freibetrag auf Basis Ihrer Familiensituation

  • Berechnet Ihr pauschales Nettoeinkommen

  • Zeigt Ihnen auf Knopfdruck, ob und wie stark Ihre Witwenrente gekürzt wird

Hinweis: Der Rechner basiert auf den aktuell gültigen Rentenwerten und Freibetragsformeln der Deutschen Rentenversicherung. Er eignet sich zur ersten Orientierung – für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenstelle oder lassen sich bei einer Beratungsstelle helfen.

Ihr Freibetrag:
1.076,86 €
Grundfreibetrag ohne Kinderzuschlag
Ihre Netto-Witwenrente nach Anrechnung:
---
Kürzung aufgrund des Einkommens
Anzahl Kinder Freibetrag 2025
0 1.076,86 €
1 1.305,28 €
2 1.533,71 €
3 1.762,13 €
4 1.990,56 €
Berechnung im Detail
Fiktives Netto (60%)
1.500,00 €
Übersteigender Betrag
423,14 €

Die Rente wird um 40% des übersteigenden Betrags gekürzt. Bei einem Überschuss von 423,14 € ergibt sich eine Kürzung von 169,26 €.

Ihr Einkommen übersteigt den Freibetrag. Die Witwenrente wird daher entsprechend gekürzt.

Alle Angaben ohne Gewähr • Stand: Juli 2025 • Berechnung nach § 97 SGB VI

Fazit: Wer seinen Freibetrag kennt, schützt seine Rente

Der Freibetrag bei der Witwenrente ist keine komplizierte Behördensache, sondern ein entscheidender Baustein Ihrer finanziellen Sicherheit. Wenn Sie wissen, wie hoch Ihr Freibetrag ist und wie Ihre Einkünfte angerechnet werden, können Sie gezielt planen – und gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern, wenn Ihre Rente gekürzt werden soll.

Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Rechner, holen Sie sich bei Unsicherheiten Unterstützung bei der Rentenversicherung oder einer unabhängigen Beratungsstelle – und behalten Sie Ihre Witwenrente aktiv im Blick.

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