Weniger Geld für gleiche Arbeit?: Arbeitgeber mit Beschwerde zu Nachtzuschlägen erfolgreich
Zwei Firmen sollen Nachtschichtarbeitern, die regelmäßig nachts anpacken, höhere Zuschläge zahlen, als tariflich vereinbart. So entschied es zumindest das Bundesarbeitsgericht. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Sache anders.

