Volksbegehren zu „XXL-Landtag“: Schrumpfkur erlaubt
In Baden-Württemberg ist ein Volksbegehren für weniger Abgeordnete zulässig. Der Verfassungsgerichtshof widerspricht damit dem Innenministerium.


In Baden-Württemberg ist ein Volksbegehren für weniger Abgeordnete zulässig. Der Verfassungsgerichtshof widerspricht damit dem Innenministerium.