Verkehrsverstöße mit Fahrverbot: Gesundheitliche Einschränkungen sind "kein Freifahrtschein"

Ein einmonatiges Fahrverbot kann auch bei gesundheitlichen Einschränkungen verhältnismäßig sein, wenn eine Abgabefrist von vier Monaten eingeräumt wird. Dies entschied das Amtsgericht Wesel am 14. Mai 2024 (AZ: 9 OWi 292/23). Die Entscheidung unterstreicht nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), "dass eine sorgfältige Abwägung erforderlich" ist.

Apr 28, 2025 - 05:25
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Verkehrsverstöße mit Fahrverbot: Gesundheitliche Einschränkungen sind "kein Freifahrtschein"
Ein einmonatiges Fahrverbot kann auch bei gesundheitlichen Einschränkungen verhältnismäßig sein, wenn eine Abgabefrist von vier Monaten eingeräumt wird. Dies entschied das Amtsgericht Wesel am 14. Mai 2024 (AZ: 9 OWi 292/23). Die Entscheidung unterstreicht nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), "dass eine sorgfältige Abwägung erforderlich" ist.