Urteil zum Solidaritätszuschlag: Der Soli ist verfassungsgemäß – vorerst
Seit 2021 zahlen den Solidaritätszuschlag nur noch Gutverdiener. Das ist verfassungsgemäß. Doch das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber eine Aufgabe mit.

Seit 2021 zahlen den Solidaritätszuschlag nur noch Gutverdiener. Das ist verfassungsgemäß. Doch das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber eine Aufgabe mit.