Steuerbetrug: Illegale Cum-Cum-Aktiendeals: erstmals müssen Angeklagte vor Gericht
Die unerlaubten Aktiengeschäfte waren im Bankengeschäft gang und gäbe. Den beschuldigten Bankern im ersten Cum-Cum-Verfahren Deutschlands drohen lange Haftstrafen

Die unerlaubten Aktiengeschäfte waren im Bankengeschäft gang und gäbe. Den beschuldigten Bankern im ersten Cum-Cum-Verfahren Deutschlands drohen lange Haftstrafen
Jahrelang hat die Justiz ermittelt und sie tut es noch immer in Hunderten Verfahren: Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte sind Banker angeklagt, die mit Cum-Cum-Aktiengeschäften Geld verdient haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Anklage gegen fünf Banker zugelassen, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Dabei handle es sich um ehemalige Top-Manager der Deutschen Pfandbriefbank.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen demnach Steuerhinterziehung und Beihilfe vor. Wegen ihrer Cum-Cum-Geschäfte sollen dem Fiskus zwischen 2004 und 2007 knapp 40 Mio. Euro verloren gegangen sein. Das Verfahren ist an der dritten Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden anhängig, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. Wann der Prozess in Wiesbaden beginnt, stehe noch nicht fest. Zu den Hintergründen der Angeklagten äußerte sich die Sprecherin nicht.
Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiengeschäfte, mit denen Banken und andere Investoren den deutschen Staat geschätzt um einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Cum-Cum-Geschäfte waren bei Banken noch weiter verbreitet, sind aber juristisch kaum aufgearbeitet.
Cum-Cum und Cum-Ex funktionieren ähnlich
Der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel schätzt den Steuerschaden aus Cum-Cum-Deals auf rund 28,5 Mrd. Euro. Nur einen Bruchteil davon habe sich der deutsche Staat zurückgeholt, kritisiert die Bürgerbewegung Finanzwende. Sie fordert schon lange eine zügigere Aufarbeitung von Cum-Cum.
Bei Cum-Cum-Geschäften generierten Banken illegale Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. Mithilfe der Deals wollten vermögende ausländische Aktionäre eine Regel im deutschen Steuerrecht umgehen. Sie sieht vor, dass sich deutsche Anleger Steuern auf die Dividenden von deutschen Aktien erstatten lassen können, ausländische Anleger aber nicht.
Staat könnte sich Milliarden an Steuern zurückholen
Das Landgericht Wiesbaden hatte dem „Handelsblatt“ zufolge im Februar 2024 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden in dem Cum-Cum-Fall nicht zugelassen. Daraufhin wandten sich die Strafverfolger an das OLG Frankfurt, das die Sache anders sah. Juristen sprechen dem Verfahren Signalwirkung zu und rechnen mit weiteren Anklagen.
© Capital
Nach einer früheren Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken eingeräumt, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Die Bafin schätzt die finanziellen Belastungen durch Rückforderungen aus diesen Geschäften auf gut 4,6 Mrd. Euro.
Die Deutsche Pfandbriefbank existiert in der Form nicht mehr. Ein Teil der Bank firmiert heute als pbb Deutsche Pfandbriefbank. Ein Sprecher sagte dem „Handelsblatt“, dass die heutige Bank nichts mit den Geschäften von damals zu tun habe.