Solidaritätszuschlag bleibt: Große Enttäuschung für Unternehmen und Steuerzahler
Das Bundesverfassungsgericht hält den Solidaritätszuschlag, kurz Soli genannt, für grundgesetzkonform. Für Unternehmen, Steuerzahler, aber auch für Anleger bedeutet das eine schlechte Nachricht.

