Sagten wir, der Mann war ausreisepflichtig und wegen Diebstahl polizeibekannt?Bedauerliches Missverständnis!Nicht nur war der bisher nicht straffällig geworden, er hatte auch ein Aufenthalts- und sogar ein Arbeitsrecht.NICHT MAL DAS können die Behörden innerhalb von 12h herausfinden!Gegen ihn sei auch nicht wegen Ladendiebstahls ermittelt worden, vielmehr sei er als Ladendetektiv nur als Zeuge eines Diebstahls in Erscheinung getreten.Ach komm, ist doch fast das Gleiche!1!!Wer ist nochmal für die

Feb 13, 2025 - 22:55
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