Meinungsfreiheit „Ausländer raus“-Gesänge auf Sylt – Ermittlungen eingestellt

Nach fremdenfeindlichen Parolen bei einer Party auf Sylt stellt die Staatsanwaltschaft drei Verfahren ein. Ein Beteiligter muß wegen einer verfassungswidrigen Geste 2.500 Euro zahlen. Der Gesang bleibt indes durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dieser Beitrag Meinungsfreiheit „Ausländer raus“-Gesänge auf Sylt – Ermittlungen eingestellt wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Apr 28, 2025 - 11:05
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Meinungsfreiheit „Ausländer raus“-Gesänge auf Sylt – Ermittlungen eingestellt

Sylt. Für diese Geste setzte es eine Geldstrafe. Das Singen ausländerfeindlicher Parolen sei indes von der Meinungsfreiheit gedeckt. Screenshot: X / JF

Nach fremdenfeindlichen Parolen bei einer Party auf Sylt stellt die Staatsanwaltschaft drei Verfahren ein. Ein Beteiligter muß wegen einer verfassungswidrigen Geste 2.500 Euro zahlen. Der Gesang bleibt indes durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

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