Meinungsfreiheit „Ausländer raus“-Gesänge auf Sylt – Ermittlungen eingestellt
Nach fremdenfeindlichen Parolen bei einer Party auf Sylt stellt die Staatsanwaltschaft drei Verfahren ein. Ein Beteiligter muß wegen einer verfassungswidrigen Geste 2.500 Euro zahlen. Der Gesang bleibt indes durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dieser Beitrag Meinungsfreiheit „Ausländer raus“-Gesänge auf Sylt – Ermittlungen eingestellt wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Nach fremdenfeindlichen Parolen bei einer Party auf Sylt stellt die Staatsanwaltschaft drei Verfahren ein. Ein Beteiligter muß wegen einer verfassungswidrigen Geste 2.500 Euro zahlen. Der Gesang bleibt indes durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
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