Handwerk: „Ein Bäcker soll plötzlich nachweisen, dass bei ihm und seinen Lieferanten keine Kinderarbeit stattfindet“
Diverse EU-Verordnungen zur Nachhaltigkeit gelten eigentlich nur für Großbetriebe. Die aber ihre Pflichten einfach bei ihren Zulieferern ab, klagt Handwerksvertreter Peter Haas.

