EuGH: Mobilfunkverträge dürfen nicht länger als 24 Monate dauern
Was der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell erneut bestätigt hat, dürfte für euch sehr interessant sein. Der EuGH hielt noch einmal...

Was der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell erneut bestätigt hat, dürfte für euch sehr interessant sein.
Der EuGH hielt noch einmal fest: Mobilfunkverträge dürfen maximal 24 Monate laufen – auch bei vorzeitigen Verlängerungen oder Folgeverträgen. Diese Regelung gilt für Neukunden und Bestandskunden gleichermaßen und schließt Tricksereien aus, bei denen Anbieter wie Vodafone durch geschickte Vertragsklauseln längere Bindungen erreichen wollten. Zuerst berichtete das Portal Heise.
Das war der konkrete Fall
In einem konkreten Fall hatte Vodafone 2018 einem Kunden nach 22 Monaten einen neuen Vertrag mit 26 Monaten Laufzeit angeboten, indem die Frist erst nach Ablauf des ursprünglichen Vertrags startete. Der EuGH wies diese Praxis zurück und betonte, dass die 24-Monats-Grenze ab Vertragsunterzeichnung gilt – unabhängig davon, ob es sich um einen Erst- oder Folgevertrag handelt.
Entscheidung stärkt Verbraucherrechte
Die Entscheidung stärkt Verbraucherrechte und ermöglicht es euch, nach zwei Jahren flexibel auf bessere Angebote zu reagieren. National muss das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil noch formal bestätigen, doch eine Abweichung gilt als unwahrscheinlich.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Anbieter zusätzlich Verträge mit maximal 12 Monaten Laufzeit anbieten müssen. Nach Ablauf der Mindestbindung könnt ihr euren Vertrag monatlich kündigen, sofern keine Gerätesubventionen mehr offen sind.
Verstöße könnt ihr bei der Verbraucherzentrale melden
Hintergrund ist die sogenannte EU-Universaldienstrichtlinie, die langfristige Bindung verhindern soll. Seit 2021 ist diese Regelung im deutschen Telekommunikationsgesetz verankert. Verstöße können bei der Verbraucherzentrale gemeldet werden, die im genannten Fall erfolgreich gegen Vodafone klagte.
Was das Urteil für euch bedeutet
Für euch bedeutet dies: Prüft vor Vertragsabschluss die Laufzeitklauseln und lasst euch nicht auf angeblich tolle Angebote ein, die die 24-Monate-Grenze umgehen. Bei automatischen Verlängerungen habt ihr ein Kündigungsrecht mit einmonatiger Frist, sobald die Mindestlaufzeit endet. Ausnahmen gelten nur für M2M-Verträge (Maschine-zu-Maschine).
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