Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Kleingewerbe: Was ist das?

Wer ein Kleingewerbe betreibt, muss sich zwar nicht mit der komplizierten doppelten Buchführung auseinandersetzen, aber eine gewisse Übersicht über Einnahmen und Ausgaben ist dennoch Pflicht. Genau hier kommt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ins Spiel. Die EÜR ist eine vereinfachte Methode, um den Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln. Anstatt eine aufwendige Bilanz zu erstellen, werden einfach die […] Der Beitrag Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Kleingewerbe: Was ist das? erschien zuerst auf ftd.de.

Mär 18, 2025 - 16:39
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Kleingewerbe: Was ist das?
Bild zeigt mann am Laptop / Igor Savelev, Unsplash / EÜR

Wer muss eine EÜR abgeben? (Bild: Igor Savelev, Unsplash)

Wer ein Kleingewerbe betreibt, muss sich zwar nicht mit der komplizierten doppelten Buchführung auseinandersetzen, aber eine gewisse Übersicht über Einnahmen und Ausgaben ist dennoch Pflicht.

Genau hier kommt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ins Spiel.

Die EÜR ist eine vereinfachte Methode, um den Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln.

Anstatt eine aufwendige Bilanz zu erstellen, werden einfach die betrieblichen Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt – der Unterschied ergibt den Gewinn oder Verlust. Gerade für Kleingewerbetreibende, Freiberufler und kleine Unternehmen ist die EÜR eine zeitsparende und unkomplizierte Lösung, um die Steuerlast zu berechnen und dem Finanzamt eine nachvollziehbare Aufstellung vorzulegen.

Doch wann genau ist die EÜR Pflicht, wer darf sie nutzen und worauf muss geachtet werden?

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem für Kleingewerbetreibende, Freiberufler und kleine Unternehmen gedacht ist. Anstatt eine komplizierte doppelte Buchführung mit Bilanzierung zu führen, wird hier lediglich der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben berechnet.

Das Prinzip ist simpel:

  • Alle Betriebseinnahmen eines Jahres werden erfasst.
  • Davon werden alle betrieblichen Ausgaben abgezogen.
  • Das Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust, der dann versteuert wird.

Die EÜR funktioniert also nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip – das bedeutet, Einnahmen und Ausgaben werden genau dann berücksichtigt, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht oder abfließt.

Diese Methode eignet sich besonders für kleine Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, weil sie unter bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen bleiben. Das macht die EÜR zu einer einfachen, zeitsparenden und leicht verständlichen Lösung für viele Selbstständige und Kleingewerbetreibende.

Rechtliche Grundlage zur EÜR

Die EÜR ist eine gesetzlich anerkannte und vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem von Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden genutzt wird. Sie ist im deutschen Steuerrecht klar geregelt und an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Wichtige gesetzliche Grundlagen zur EÜR
Gesetz Regelung Bedeutung
§ 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) Definiert die EÜR als vereinfachte Gewinnermittlungsmethode Erlaubt Selbstständigen und Unternehmen ohne Buchführungspflicht, den Gewinn als Einnahmenüberschuss zu berechnen
§ 60 Abs. 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) Regelt die formale Einreichung der EÜR Verpflichtet zur elektronischen Übermittlung der EÜR über das ELSTER-Portal
§§ 140 ff. Abgabenordnung (AO) Allgemeine Vorschriften zur Buchführungspflicht Gewerbetreibende über bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen müssen zur doppelten Buchführung wechseln
BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2017 Bestimmt die verpflichtende elektronische Übermittlung Seit 2017 müssen auch Kleinunternehmer die EÜR elektronisch einreichen (keine formlose Papierabgabe mehr möglich)

Wer darf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen?

Die EÜR ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die es bestimmten Personengruppen ermöglicht, ihre Buchhaltung deutlich einfacher zu halten als bei der doppelten Buchführung.

Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, das heißt, nur tatsächlich geflossene Einnahmen und Ausgaben werden berücksichtigt. Doch nicht jeder darf die EÜR nutzen – es gibt klare Vorgaben, wer dazu berechtigt ist und wer nicht.

Wer darf eine EÜR machen?

Freiberufler
  • Alle Freiberufler dürfen unabhängig von Umsatz oder Gewinn eine EÜR nutzen.
  • Diese Regel gilt sowohl für hauptberufliche als auch nebenberufliche Selbstständige.
  • Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wurde – entweder über die Katalogberufe oder durch eine Einzelfallprüfung des Finanzamts.
Gewerbetreibende (unter bestimmten Bedingungen)

Auch Gewerbetreibende können eine EÜR machen, aber nur, wenn sie unter bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen bleiben:

  • Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
  • Einzelunternehmer, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet wurden.
  • Unternehmen, die unter 800.000 Euro Umsatz und unter 80.000 Euro Gewinn pro Jahr bleiben.
  • Betriebe, die keine kaufmännischen Eigenschaften haben (also nicht als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs eingestuft werden).
Landwirtschaftliche Betriebe

Auch landwirtschaftliche Betriebe dürfen eine EÜR nutzen, wenn sie folgende Grenzen einhalten:

  • Nutzflächenwert unter 25.000 Euro
  • Jährlicher Gewinn unter 80.000 Euro

Wer darf keine EÜR machen?

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG & Co.)
  • Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet.
  • Das gilt für GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und eingetragene Genossenschaften.
Gewerbetreibende mit höheren Umsätzen oder Gewinnen
  • Wer als Gewerbetreibender mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn pro Jahr erzielt, muss zur doppelten Buchführung wechseln.
  • Beide Grenzen müssen eingehalten werden, um weiterhin die EÜR nutzen zu können.
  • Sobald eine der beiden Grenzen überschritten wird, wird die Bilanzierungspflicht ausgelöst.

Die EÜR ist eine enorme Erleichterung für viele Selbstständige, da sie die aufwendige doppelte Buchführung überflüssig macht.

Besonders Freiberufler profitieren, weil sie die EÜR unabhängig von ihrem Umsatz oder Gewinn immer nutzen dürfen. Gewerbetreibende können diese Methode ebenfalls nutzen – aber nur, solange sie unter den festgelegten Grenzen bleiben. Wer darüber hinaus wächst oder eine Kapitalgesellschaft gründet, muss sich auf mehr Bürokratie und Bilanzierungspflichten einstellen.

Wer unsicher ist, ob er die EÜR oder die doppelte Buchführung nutzen muss, sollte sich frühzeitig beim Finanzamt oder Steuerberater informieren – eine falsche Buchhaltung kann später teuer werden.

EÜR: Fristen und Abgabepflichten

Die EÜR ist fester Bestandteil der Steuererklärung für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer.

Sie muss fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden, um Verspätungszuschläge oder andere Sanktionen zu vermeiden. Die Abgabefristen sind dabei klar geregelt – wer sich von einem Steuerberater unterstützen lässt, hat jedoch mehr Zeit.

Steuerjahr Abgabefrist ohne Steuerberater Abgabefrist mit Steuerberater
2024 31. Juli 2025 30. April 2026
2025 31. Juli 2026 28. Februar 2027

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, müssen ihre EÜR spätestens sieben Monate nach dessen Ende einreichen. Die Umsatzsteuererklärung bleibt hiervon unberührt und muss bis zur regulären Frist erfolgen.

Pflicht zur elektronischen Abgabe

Seit 2017 muss die EÜR zwingend digital über ELSTER oder eine zugelassene Buchhaltungssoftware übermittelt werden. Eine formlose Abgabe auf Papier ist nicht mehr erlaubt. Eine elektronische Signatur ist zwar nicht erforderlich, aber die Nutzung des offiziellen „Anlage EÜR“-Formulars ist Pflicht.

Fristverlängerungen und Sonderregelungen

Wenn der 31. Juli auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. Eine individuelle Fristverlängerung kann beim Finanzamt beantragt werden, wenn triftige Gründe vorliegen – etwa eine längere Krankheit oder technische Probleme bei der Übermittlung.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge verhängen, wenn die EÜR nicht fristgerecht eingereicht wird. Diese können bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal jedoch 25.000 Euro. Wer die Abgabe wiederholt versäumt, riskiert zudem, dass das Finanzamt den Gewinn schätzt – meist nicht zu Gunsten des Steuerpflichtigen.

Verstoß Konsequenz
Verspätete Abgabe der EÜR Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer (maximal 25.000 Euro)
Wiederholte Fristüberschreitung Schätzung des Gewinns durch das Finanzamt, was oft zu höheren Steuerforderungen führt
Nichtabgabe trotz Aufforderung Finanzamt kann Zwangsgelder oder Strafen verhängen

Wie ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufgebaut?

Eine vollständige EÜR setzt sich aus mehreren wesentlichen Kategorien zusammen, die in der Steuererklärung in einer bestimmten Reihenfolge erfasst werden.

1. Betriebseinnahmen: Alles, was ins Unternehmen fließt

Die erste große Sektion der EÜR listet alle Einnahmen auf, die durch die Geschäftstätigkeit erzielt wurden. Dazu gehören:

  • Umsätze aus Warenverkäufen oder Dienstleistungen
  • Zinsen aus betrieblichen Bankkonten
  • Erhaltene Versicherungsentschädigungen für das Unternehmen
  • Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen (z. B. Firmenfahrzeuge, Maschinen)
  • Erhaltene Anzahlungen von Kunden
  • Erstattete Vorsteuerbeträge durch das Finanzamt

Alle Einnahmen werden in der Bruttosumme (also inklusive Umsatzsteuer) erfasst. Falls das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, wird die enthaltene Umsatzsteuer in einem separaten Abschnitt herausgerechnet. Wer hingegen die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss nur die tatsächlichen Einnahmen ohne Umsatzsteuer angeben.

2. Betriebsausgaben: Alle geschäftlichen Kosten

Direkt nach den Einnahmen werden die Ausgaben aufgelistet, die im jeweiligen Jahr für das Unternehmen angefallen sind. Diese werden in verschiedene Kategorien unterteilt, darunter:

  • Miete für Geschäftsräume
  • Büromaterial, Fachliteratur und sonstige Arbeitsmittel
  • Fahrtkosten und betriebliche Kfz-Kosten
  • Personalkosten (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben)
  • Versicherungen für das Unternehmen
  • Fort- und Weiterbildungskosten
  • Telefon-, Internet- und Werbekosten
  • Steuerberater- oder Buchhaltungskosten

Ein wesentlicher Vorteil der EÜR ist, dass alle betrieblich veranlassten Ausgaben sofort steuermindernd wirken – anders als bei der Bilanzierung, wo manche Kosten über mehrere Jahre verteilt werden müssen.

3. Abschreibungen: Langfristige Investitionen korrekt verbuchen

Bestimmte Wirtschaftsgüter, die langfristig genutzt werden, können nicht sofort als volle Ausgabe geltend gemacht werden. Hier greift das Konzept der Abschreibung, mit dem hohe Anschaffungskosten über mehrere Jahre verteilt werden. Beispiele sind:

  • Fahrzeuge, Maschinen oder Computer
  • Büromöbel oder teure technische Geräte
  • Immaterielle Güter wie Software-Lizenzen

Die Höhe der jährlichen Abschreibung richtet sich nach den amtlichen Abschreibungstabellen (AfA). In der EÜR werden Abschreibungen als Betriebsausgabe verbucht.

4. Privateinlagen und Privatentnahmen: Geldbewegungen zwischen Geschäft und Privatbereich

Gerade bei Einzelunternehmern und Freiberuflern kommt es häufig vor, dass private Mittel ins Unternehmen eingebracht oder betriebliche Gelder für private Zwecke genutzt werden. Deshalb gibt es in der EÜR zwei gesonderte Posten:

  • Privateinlagen: Wenn eigene Ersparnisse in das Geschäft investiert oder private Anschaffungen für den Betrieb genutzt werden.
  • Privatentnahmen: Wenn Geld oder Sachwerte aus dem Betrieb für private Zwecke entnommen werden, beispielsweise wenn ein Geschäftsfahrzeug privat genutzt wird.

Diese Beträge sind für die Gewinnermittlung grundsätzlich neutral – sie beeinflussen den steuerlichen Gewinn nicht direkt, müssen aber dokumentiert werden.

5. Berechnung des Gewinns: Der entscheidende Wert für die Steuer

Am Ende der EÜR erfolgt die zentrale Berechnung:

Gewinn = Einnahmen – Ausgaben

Der ermittelte Gewinn bildet die Grundlage für die Einkommensteuer, gegebenenfalls die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Falls der Gewinn negativ ist, spricht man von einem Verlust, der mit anderen Einkünften verrechnet oder in das nächste Jahr vorgetragen werden kann.

Zusätzliche Angaben in der Anlage EÜR

Neben der eigentlichen Gewinnermittlung gibt es in der EÜR weitere Abschnitte, die je nach Art des Unternehmens auszufüllen sind. Dazu gehören:

  • Anlageverzeichnis: Hier müssen alle langfristigen Investitionen und deren Abschreibungen dokumentiert werden.
  • Besondere steuerliche Regelungen: Falls das Unternehmen beispielsweise Investitionsabzugsbeträge oder steuerliche Sonderregelungen nutzt, müssen diese hier angegeben werden.
  • Korrekturen und Rücklagen: Falls es buchhalterische Anpassungen gibt, z. B. durch Vorjahreskorrekturen oder steuerliche Rückstellungen, werden sie ebenfalls gesondert aufgeführt.

Software und Tools zur Abgabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Seit 2017 ist die elektronische Übermittlung der EÜR für Selbstständige und kleine Unternehmen verpflichtend.

Das bedeutet, dass die Gewinnermittlung nicht mehr einfach auf Papier eingereicht werden kann, sondern über ELSTER oder eine zertifizierte Buchhaltungssoftware digital ans Finanzamt übermittelt werden muss. Um diesen Prozess möglichst effizient und fehlerfrei zu gestalten, gibt es zahlreiche Programme, die speziell für die Erstellung der EÜR entwickelt wurden.

Je nach Unternehmensgröße und Anforderungen gibt es verschiedene Optionen – von kostenlosen Open-Source-Programmen bis hin zu umfangreichen Buchhaltungssoftwares mit automatisierten Prozessen. Die richtige Wahl hängt davon ab, wie viele Belege monatlich verarbeitet werden, ob eine direkte Bankanbindung benötigt wird oder ob eine Zusammenarbeit mit einem Steuerberater geplant ist.

Software Kosten pro Monat Besonderheiten
sevdesk 19,90 € Automatische Belegerkennung, Zusammenarbeit mit Steuerberatern
Lexware Office 29,90 € Automatisierte Buchhaltung, Live-Gewinnübersicht
WISO MeinBüro 36,00 € Solide Bürosoftware, benötigt oft Steuerberater-Unterstützung
Papierkram 9,90 € Einfach und benutzerfreundlich für Solo-Selbstständige
accountable 22,50 € Kombination aus Buchhaltung und Steuertools
WISO Steuer Einmalzahlung Steuererklärung und EÜR in einem Programm integriert
Jes – Java-EÜR Kostenlos Open-Source-Software für einfache EÜR-Erstellung

EÜR: Einfache Gewinnermittlung mit klaren Vorteilen

Die EÜR ist eine einfache und effiziente Methode, um den Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln, ohne sich mit der komplexen doppelten Buchführung auseinandersetzen zu müssen. Gerade für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und kleinere Unternehmen ist sie eine enorme Erleichterung, da sie weniger bürokratischen Aufwand erfordert und sich schnell umsetzen lässt.

Durch das Zufluss-Abfluss-Prinzip werden Einnahmen und Ausgaben erst dann erfasst, wenn sie tatsächlich gezahlt oder erhalten wurden. Das macht die EÜR besonders praxisnah und sorgt für eine übersichtliche Darstellung der Finanzen. Wer unter den gesetzlichen Umsatz- und Gewinngrenzen bleibt, kann diese Gewinnermittlungsmethode dauerhaft nutzen – was nicht nur Zeit spart, sondern auch steuerliche Vorteile bringen kann.

Allerdings gibt es einige Pflichten, die beachtet werden müssen: Die EÜR muss fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden, eine elektronische Übermittlung über ELSTER ist vorgeschrieben, und seit einigen Jahren muss das amtliche Formular „Anlage EÜR“ verwendet werden.

Unterm Strich bleibt die EÜR eine schlanke und unkomplizierte Lösung für kleinere Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Wer sich an die Vorgaben hält, behält die volle Kontrolle über seine Finanzen und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren – das eigene Geschäft.

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