BVSK-Forderung: "Sachverständiger bitte nur mit Sachverstand"
Erstmals ist es gelungen, allgemein anerkannte Mindestanforderungen an die Ausbildung und Qualifikation von Kfz-Sachverständigen sowie an die Berufsausübung in einer Richtlinie zu definieren. Die neue Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 wurde am 25. Januar 2025, kurz vor dem Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar, veröffentlicht und trat am 1. Februar 2025 in Kraft. Der BVSK hat dazu entsprechende Auffassungen.
