Bundestagswahl: So geht es jetzt nach der Wahl weiter

Nach der Bundestagswahl steht die nächste Aufgabe an: Eine neue Regierung muss her. Bis dahin gibt es noch viele Schritte zu absolvieren. Zeitliche Vorgaben gibt es kaum

Feb 23, 2025 - 22:59
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Bundestagswahl: So geht es jetzt nach der Wahl weiter

Nach der Bundestagswahl steht die nächste Aufgabe an: Eine neue Regierung muss her. Bis dahin gibt es noch viele Schritte zu absolvieren. Zeitliche Vorgaben gibt es kaum

Zuletzt war es recht ruhig im Regierungsviertel in Berlin, aber unmittelbar nach der Bundestagswahl wird geschäftiges Treiben einsetzen. Der Wahlausgang wird beraten, die neuen Bundestagsfraktionen konstituieren sich, Sondierungen für mögliche Koalitionen laufen an. Wie lange sich das hinziehen wird, ist unklar. Das Grundgesetz gibt nur eine einzige Frist vor.

Betriebsamkeit gleich nach der Bundestagswahl

24. Februar: Am Montag nach der Wahl werden zunächst die Führungsgremien aller Parteien das Wahlergebnis analysieren. Bei den Verlierern wäre jetzt auch der richtige Zeitpunkt für Rücktrittsankündigungen, sofern diese nicht schon am Wahlabend erfolgt sind.

25. Februar: Am Dienstag treten die meisten Bundestagsfraktionen zusammen – in der Regel mit den neuen und mit den ausscheidenden Abgeordneten. Dabei werden die Fraktionsvorstände neu gewählt. Bei der Union wollen CDU und CSU ihre Fraktionsgemeinschaft neu besiegeln.

Wann gibt es Sondierungen?

Schnell danach werden erst Sondierungen und dann Verhandlungen über die Bildung einer neuen Regierung beginnen. Wie lange es dauern wird, bis diese steht, ist schwer kalkulierbar. Auch weil es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, wie die einzelnen Parteien einen Koalitionsvertrag von der eigenen Basis absegnen lassen: Mit einem Parteitag geht es schnell, eine Mitgliederbefragung dauert dagegen länger. 

Neu gewählter Bundestag tritt zusammen

25. März: Dies ist der einzige gesetzlich vorgegebene Stichtag: Nach Artikel 39 Grundgesetz muss der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten.

Das wäre spätestens der 25. März. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In dieser Sitzung fallen bereits Personalentscheidungen: Die Abgeordneten wählen eine neue Präsidentin oder einen Präsidenten sowie dessen Stellvertreter.

Neue und alte Regierung

20./21. April (Ostern): Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat wiederholt die Hoffnung geäußert, im Fall eines Wahlsieges bis Ostern eine Regierung bilden zu können. 

Bei früheren Wahlen ging es nicht immer so schnell. Rekordzeit von der Wahl bis zur Vereidigung des Kabinetts liegt bei 23 Tagen: Sowohl Willy Brandt (SPD) 1969 als auch Helmut Kohl (CDU) 1983 einigten sich in dieser kurzen Zeit mit der FDP. 2017 brauchte Angela Merkel (CDU) dagegen 171 Tage, also fast ein halbes Jahr, bis sie mit einer schwarz-roten Regierung in ihre vierte und letzte Amtszeit als Kanzlerin starten konnte. Der Grund war das zwischenzeitliche Scheitern der Verhandlungen über eine Jamaika-Koalition von CDU/CSU, Grünen und FDP.

Bis sich eine neue Regierung gebildet hat, ist Deutschland nicht regierungslos oder handlungsunfähig. Das Amt des Bundeskanzlers und seiner Minister endet nach Artikel 69 Grundgesetz zwar mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird den Kanzler dann aber bitten, die Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen, wozu dieser nach Artikel 69 verpflichtet ist. Olaf Scholz wird also weiter internationale Termine wahrnehmen, zu Gipfeln fliegen. Wichtige Entscheidungen kann er aber nicht mehr ohne Absprache mit Merz treffen. Auch die Ministerinnen und Minister bleiben geschäftsführend im Amt.