Bundesnetzagentur: Glasfasermodem vom Anbieter keine Pflicht
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass Kunden auch bei Glasfasernetzen das Endgerät frei wählen dürfen – und erteilt den Netzbetreibern eine Abfuhr.


Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass Kunden auch bei Glasfasernetzen das Endgerät frei wählen dürfen – und erteilt den Netzbetreibern eine Abfuhr.