Bundesbeamter klagt 13 Minuten Gutschrift auf sein Arbeitszeitkonto ein
Länger als sechs Stunden darf nicht ohne Pause gearbeitet werden: Weil ein Zollbeamter aus privaten Gründen seinen Dienst unterbrochen hatte, überzog er die erlaubte Gesamtzeit. Der Arbeitgeber reagierte – doch ein Gericht widersprach.
