Bezahlkarte: Köln deckt den Verwaltungsirrsinn auf!

Sie ist aufwändig, diskriminierend und entmenschlichend: Obwohl es seitens zahlreicher Flüchtlingsorganisationen immer wieder Kritik an der Bezahlkarte gab, wird sie nun in vielen Kommunen Deutschlands kommen. In ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen Rheinländern bevölkertes Dorf hört nicht auf, Widerstand zu leisten. Ganz so heldenhaft wie die Gallier sich Julius Caesar bei Asterix widersetzten, machen […] The post Bezahlkarte: Köln deckt den Verwaltungsirrsinn auf! appeared first on Volksverpetzer.

Feb 19, 2025 - 11:49
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Bezahlkarte: Köln deckt den Verwaltungsirrsinn auf!

Sie ist aufwändig, diskriminierend und entmenschlichend: Obwohl es seitens zahlreicher Flüchtlingsorganisationen immer wieder Kritik an der Bezahlkarte gab, wird sie nun in vielen Kommunen Deutschlands kommen. In ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen Rheinländern bevölkertes Dorf hört nicht auf, Widerstand zu leisten.

Ganz so heldenhaft wie die Gallier sich Julius Caesar bei Asterix widersetzten, machen es die Kölner zwar heutzutage nicht. Doch ihre Begründung, warum in der Stadt Köln die Bezahlkarte für Geflüchtete nun nicht kommen wird, sollte andere Kommunen und Bundesländer aufhorchen lassen: Sie ist einfach verwaltungstechnisch viel zu aufwändig.

Auch in Düsseldorf, Münster, Krefeld, Dortmund und zahlreichen anderen Städten in Nordrhein-Westfalen sowie Potsdam kommt die Bezahlkarte nicht. Die Begründungen: Integration wird erschwert und die Verwaltung wird überlastet.

Bezahlkarte ein Relikt aus der Ampel-Zeit

Vor gut einem Jahr einigten sich die Bundesländer auf eine bundesweite Einführung der Bezahlkarte. Über diese bekommen nun Asylbewerber:innen die ihnen zustehenden Sozialleistungen, anstatt sie monatlich in bar von der Kommune abzuholen oder per Überweisung zu erhalten.

Die Höhe der Bargeldabhebungen ist mit der Bezahlkarte beschränkt und beläuft sich bei den meisten Bundesländern auf 50 Euro pro Monat. Nur in Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bremen können Geflüchtete mehr abheben. Gegen dieses Bargeld-Limit wurde bereits geklagt und das Sozialgericht Hamburg urteilte, dass die Bargeldobergrenze von 50 Euro zumindest für Flüchtlinge mit Kindern und Schwangere rechtswidrig ist.

Darüber hinaus sind Überweisungen und Online-Käufe mit der Bezahlkarte oftmals nicht, manchmal eingeschränkt möglich. Diese unterschiedliche Handhabung liegt daran, dass jedes Bundesland selbst entscheidet, welche weiteren Funktionen (neben Bargeldabhebung) die Bezahlkarte hat oder eben nicht. Nur eins hat jede Bezahlkarte gemeinsam: Überweisungen ins Ausland funktionieren bei allen nicht. Welche Regelung in welchem Bundesland gilt, kannst du übersichtlich hier bei Mediendienst Integration nachschauen.

Asylleistungen unter Existenzminimum: Realität widerlegt Mythos Pull-Faktor

Aber wie viel Geld bekommen Asylbewerber:innen eigentlich? Bei dieser Frage fangen schon viele Fakes an, oft wird von viel höheren Zahlen gesprochen. Deshalb hier die Fakten. In den ersten Monaten nach Ankunft in Deutschland und während sie in den Erstaufnahmeunterkünften wohnen, erhalten Asylbewerber:innen 204 Euro pro Monat. Danach erhalten alleinstehende Geflüchtete monatlich derzeit 441 Euro in den folgenden drei Jahren. Eine Übersicht gibt es hier:

Mediendienst Integration

Seit 1. Januar 2025 sind die monatlichen Sätze der Sozialleistungen nochmals gesunken (siehe Tabelle oben). Gespart wird also mal wieder dort, wo es sowieso schon wenig Unterstützung gibt. Asylbewerber:innen erhalten rund 22 Prozent weniger Sozialhilfe als deutsche Bürgergeldempfänger:innen, bzw. anerkannte Geflüchtete und Flüchtlinge aus der Ukraine. Sozialleistungen in Höhe des Bürgergelds erhalten sie im Zuge einer Verschärfung der Ampel-Regierung nun erst nach 3 Jahren anstatt der davor geltenden 18 Monate.

Du siehst: Die Sozialleistungen für Asylbewerber:innen liegen schon jetzt unter dem Existenzminimum. Was soll da noch übrig bleiben für Rücküberweisungen in die Heimat? Und auch der Mythos, Migrant:innen würden wegen der Sozialleistungen nach Deutschland kommen, wird von der brutalen Realität in Deutschland selbst widerlegt. Noch dazu widerspricht auch die Migrationswissenschaft der Annahme, Sozialleistungen würden “Anreize” zur “illegalen Migration” schaffen.

Irrsinniger Mehraufwand statt Entlastung für Verwaltung

Der erste angebliche “Vorteil” der Bezahlkarte ist also rasch widerlegt. Schauen wir also auf den nächsten: die angebliche “Entlastung der Kommunen”. Auch hier kommen wir mit der Bezahlkarte nicht weit. Schauen wir darauf.

Wie Zeit Online und FragdenStaat aufdeckten, war die Entlastung der Verwaltung von Anfang an lediglich ein Vorwand – primär ging es um die Einschränkung der Rechte von Geflüchteten. Das belegt die interne Kommunikation von Bund und Ländern, die für die Recherche analysiert wurde.

Bisher erhielten manche Asylbewerber:innen einen Teil der Sozialleistungen in bar bei den Kommunen ausgezahlt. Dies war in der Tat verwaltungstechnisch aufwändig. Geldtransporter mussten organisiert werden, Personal eingeteilt und Formulare unterschrieben werden. Doch der Verwaltungsaufwand mit der Bezahlkarte ist jetzt noch viel schlimmer.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Kläger:innen gegen die Bezahlkarte unterstützt, schreibt: 

“Für jede Person, die eine Bezahlkarte erhält, müssen die Behörden für jede Überweisung, jeden Flohmarkteinkauf, jeden für die Schule erforderlichen Barbetrag und jede Fahrt in ein anderes Bundesland zeitnah Einzelanträge bearbeiten sowie Bargeld- und regionale Beschränkungen anpassen, Überweisungsempfänger freischalten oder die Überweisung selbst durchführen.”

Hier hat der Mediendienst Integration zusammengestellt, welche Regelungen je Bundesland gelten. So muss in vielen Bundesländern beispielsweise erst eine “Whitelist” an Empfängern zusammengestellt werden, an die Überweisungen dann mit der Bezahlkarte zulässig sind. Auch nehmen nicht alle Geschäfte am elektronischen System der Bezahlkarte teil. 

Genau weil die Stadt Köln erkannt hat, dass die Bezahlkarte verwaltungstechnisch ein Irrsinn ist, hat der Stadtrat nun beschlossen, sie nicht einzuführen. Denn in Köln wurden die Sozialhilfen zum größten Teil sowieso schon bargeldlos auf Girokonten überwiesen. Die Einführung einer Bezahlkarte hätte in Köln rein aus bürokratischer Sicht sowieso nichts gebracht, da der Mehraufwand durch die Bargeldauszahlung gar nicht erst anfällt. 

Nur 7 Prozent senden Geld ins Ausland

Schauen wir uns zuletzt noch den dritten angeblichen Vorteil der Bezahlkarte an. Dadurch, dass ja keine Auslandsüberweisungen möglich sind, sollen Rücküberweisungen von Geflüchteten in die Heimat, sogenannte remittances, unterbunden werden. Vorgeschobenes Ziel: Bekämpfung der Schlepperkriminalität. Aber wie wir oben schon gesehen haben: Was bleibt denn bei 441 Euro monatlich groß übrig, das man nach Hause schicken könnte?

Das spiegeln auch Datenerhebungen zum Thema wider: Nur sieben Prozent der Geflüchteten sandten 2021 Geld ins Ausland. Migrant:innen ohne Fluchthintergrund dagegen 12 Prozent. Dieses Scheinargument für die Einführung der Bezahlkarte entbehrt jeder logischen Grundlage und zeigt, dass viele Politiker:innen bei Migrationspolitik den Boden der Tatsachen verlassen und von der Realität von Geflüchteten wenig bis keine Ahnung haben.

Übrigens ist der Anteil der Auslandsüberweisungen von Geflüchteten über die Jahre auch ohne Bezahlkarte gesunken:

DIW Berlin

Es gibt zwar signifikante Rücküberweisungen (remittances) von Deutschland aus ins Ausland. Doch erstens ging der Großteil an Angehörige in Europa, und zwar an die Herkunftsländer der meisten Arbeitsmigrant:innen in Deutschland (Türkei, Rumänien, Polen), siehe Karte unten. Und zweitens sind die Rücküberweisungen 2023 in typische “Asylherkunftsländer” wie Syrien, Irak und Afghanistan sogar gesunken, und machen eh schon einen sehr kleinen Anteil an Rücküberweisungen aus (12 Prozent aller Rücküberweisungen). Auch hier stammt der Großteil der Rücküberweisungen vermutlich von Geflüchteten, die bereits arbeiten. Wie gesagt: von Sozialleistungen kann rein logisch fast nichts monatlich übrig bleiben, da die Höhe ja GEWOLLT so festgelegt ist, dass man nur auf dem Papier von einem Existenzminimum sprechen kann.

Mediendienst Integration

Rücküberweisungen nur in Höhe von 0,5% des Bruttoinlandsprodukts

Noch nicht überzeugt? Dann lass uns noch auf den Anteil von remittances am Bruttoinlandsprodukt schauen. Auch dort siehst du: 2023 machten Rücküberweisungen von Migrant:innen in Deutschland lediglich 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Gleichzeitig floss fast genauso viel Geld NACH Deutschland ausgehend von Auslandsdeutschen:

OECD International Migration Outlook 2024, S. 211

(Hinweis zu den Zahlen: Die Weltbank und die OECD kommen auf höhere Rücküberweisungen als die Schätzungen der Bundesbank, da sie remittances anders zusammenfassen. Hier kannst du genauer nachlesen. Doch der Anteil von Rücküberweisungen am BIP ist trotz höherer Zahlen der OECD verschwindend gering). 

Du siehst: Der Vorwand, Sozialhilfen für Asylbewerber:innen sollen nicht an die Familien im Ausland gelangen, ist ein konstruierter. Denn es wird sowieso schon super wenig ins Ausland überwiesen, darüber hinaus der Großteil von Arbeitsmigrant:innen in andere Länder Europas, die sowieso nicht von der Bezahlkarte betroffen sind.

Überhaupt: Wenn Politiker:innen wirklich und ehrlich Schlepperkriminalität bekämpfen möchten, müssen als allererstes legale Fluchtrouten nach Europa geschaffen werden, die es heutzutage so gut wie nicht gibt. Denn nur dann werden Schlepper überflüssig. Wenn es aber außer der lebensgefährlichen Routen übers Mittelmeer keine Möglichkeiten gibt, nach Europa zu gelangen, wird es auch weiterhin Schlepper geben. Übrigens gab es für die Annahme, Geflüchtete würden mit Staatsgeld rückwirkend Schlepper bezahlen, in der internen Kommunikation zwischen Bund und Ländern keinerlei Belege

Noch mehr Probleme ganz praktischer Natur

Auch rechtliche Bedenken, die bereits in der Planungsphase aufkamen, wurden ignoriert. Eine Familie in Hamburg klagte gegen die Beschränkungen der Bezahlkarte. Zeit Online beschreibt die Klageschrift so:

“So gebe es zahlreiche Geschäfte, die die Bezahlkarte nicht als Zahlungsmittel akzeptierten. Der Vater würde sich gern in einem Fitnessstudio anmelden, das steht ihm laut Leistungskatalog auch zu, findet aber keines, bei dem er den Mitgliedsbeitrag nicht überweisen muss. Ihr Bargeld reicht nicht, um auf dem Flohmarkt eine Ausstattung für ihr neugeborenes Baby zu kaufen. Wollen sie Bargeld am Automaten abheben, müssen sie zwei Euro dafür zahlen. Das Land verweist darauf, dass sie an Supermarktkassen Bargeld holen könnten. Doch dort wird wiederum meist ein Mindesteinkauf fällig, den die Familie tätigen muss.”

Man kann es nicht anders sagen: Mit der Bezahlkarte wurde ein wahres Bürokratiemonster geschaffen. Ganz konkrete Probleme im Alltag hat Pro Asyl hier gesammelt, ein Beispiel:

Screenshot Pro Asyl

Einige Bundesländer haben besonders weitgehende Einschränkungen bei den Funktionen der Bezahlkarte. So ist es in Bayern möglich, den Einsatz der Karte auf den Wohnsitz-Landkreis bzw. Wohnsitz-Stadt der Geflüchteten zu begrenzen, wie in dem Beispiel von Pro Asyl zu sehen ist. Dies führt zu einer noch größeren sozialen Marginalisierung.

Schon von mehreren Sozialgerichten gekippt

Das Sozialgericht Nürnberg hat bereits zugunsten zweier geflüchteter Frauen entschieden, die gegen die Einschränkungen durch die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen geklagt hatten. Im Eilverfahren verpflichtete das Gericht die Stadt Schwabach, den beiden Klägerinnen ihre monatlichen Unterstützungsleistungen künftig wieder auf ihr Bankkonto zu überweisen, anstatt diese ausschließlich über die Bezahlkarte bereitzustellen.

Die beiden Frauen argumentierten vor Gericht, dass es ihnen mit der Bezahlkarte nicht möglich sei, beispielsweise günstig online oder im nahegelegenen Nürnberg einzukaufen. Außerdem sei es ihnen erschwert, Vereinen beizutreten, da die Überweisung der Mitgliedsbeiträge erst genehmigt werden müsse. Doch gerade der Beitritt in Vereine hilft enorm bei der Integration und für das seelische Wohlergehen von Geflüchteten. Dass die Bezahlkarte ein Instrument der Schikane von Geflüchteten ist, beweist dieser Urteilsspruch daher einmal mehr.

Obwohl das Urteil kein Grundsatzurteil zur Bezahlkarte für Geflüchtete war, ist es nicht der erste rechtliche Rückschlag für das System. Auch das SG Hamburg hatte bereits geurteilt, dass die Bargeldobergrenze von 50 Euro zumindest für Flüchtlinge mit Kindern und Schwangere rechtswidrig ist.

Eine Übersicht über den aktuellen Stand weiterer Verfahren erhältst du hier. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist überzeugt:

“Die Ausgestaltung der Karte ist dennoch weiterhin grundrechtswidrig, denn die nach wie vor eingeschränkte Dispositionsfreiheit verletzt den Anspruch der Kläger*innen auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums und das Recht auf Gleichheit. Insbesondere Personen, die schon viele Jahre in Deutschland wohnen, haben einen Anspruch auf eine Geldleistung – wie andere Sozialleistungsempfänger*innen auch.”

Grundsätzlich ist die Rechtslage aber noch nicht geklärt, weil das Bundessozialgericht noch nicht darüber entschieden hat.

Fazit

Die Bezahlkarte erfüllt keines der propagierten Versprechen. Geflüchtete kommen sowieso nicht wegen der Sozialleistungen zu uns, der Verwaltungsaufwand wird in vielen Fällen nicht reduziert, sondern sogar noch erhöht. Und Rücküberweisungen von Migrant:innen finden sowieso schon in nur geringem Umfang statt und noch dazu zum Großteil von Arbeitsmigrant:innen, die auch genug Geld verdienen, um ihren Familien etwas überweisen zu können.

Die Bezahlkarte ist in derzeitiger Form reine Schikane gegen Geflüchtete und sogar schon teilweise illegal, wie mehrere Sozialgerichte bereits urteilten. Sie beweist einmal mehr, wie losgelöst die deutsche Migrationsdebatte von den Fakten ist.

Zum Thema:

Artikelbild: Harald Tittel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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