AUTOHAUS SteuerLuchs: Neuregelung des hessischen Grundsteuergesetzes verfassungsgemäß
Das Hessische Finanzgericht hat das neue hessische Grundsteuermodell für verfassungsgemäß erklärt und eine Klage gegen dessen Regelungen abgewiesen. Die Richter sahen weder einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot noch gegen den Gleichheitssatz, da die Berechnung der Steuer sachlich gerechtfertigt sei – eine Revision zum BFH wurde jedoch zugelassen.
