ADAC Mitgliedschaft kündigen: So einfach geht’s
Der ADAC ist für viele Autofahrer eine wertvolle Absicherung – sei es durch Pannenhilfe, Versicherungsangebote oder Rabatte. Doch es kann gute Gründe geben, die ADAC Mitgliedschaft zu kündigen. Egal ob Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, Ihre Mitgliedschaft nicht mehr brauchen oder einfach nur mit dem Service unzufrieden sind – hier erfahren Sie alles […] Der Beitrag ADAC Mitgliedschaft kündigen: So einfach geht’s erschien zuerst auf ftd.de.


ADAC Mitgliedschaft kündigen (Bild: Jamie Street, Unsplash)
Der ADAC ist für viele Autofahrer eine wertvolle Absicherung – sei es durch Pannenhilfe, Versicherungsangebote oder Rabatte.
Doch es kann gute Gründe geben, die ADAC Mitgliedschaft zu kündigen. Egal ob Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, Ihre Mitgliedschaft nicht mehr brauchen oder einfach nur mit dem Service unzufrieden sind – hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema ADAC-Mitgliedschaft kündigen.
Mit dabei: eine praktische ADAC-Kündigungsvorlage zum Kopieren und Verwenden.
Kündigungsbedingungen beim ADAC
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beim ADAC beenden möchten, müssen Sie die geltenden Fristen einhalten.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf der Beitragsperiode. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ein wichtiger Hinweis: Das Datum des Eingangs der Kündigung beim ADAC zählt, nicht das Versanddatum.
Beispiel: Läuft Ihre Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 2025, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September 2025 beim ADAC eingehen.
Besondere Kündigungsfälle:
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ADAC Plus und Premium-Mitgliedschaft: Sie können diese Tarife mit einer Frist von einem Monat zur nächsten Beitragsfälligkeit herunterstufen – allerdings nur, wenn im laufenden Jahr kein Schaden gemeldet wurde. Nach einem Schadensfall gilt eine Frist von einem Monat ab Schadensabwicklung.
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Sonderkündigungsrecht: Bei Beitragserhöhungen über 10 %, Wohnsitzverlegung ins Ausland, schwerer Krankheit oder Tod besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Wie können Sie Ihre ADAC-Mitgliedschaft kündigen?
Der ADAC bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Mitgliedschaft zu beenden. Hier sind die aktuellsten und sichersten Wege:
1. Online-Kündigung (Am schnellsten und bequemsten)
Über das Online-Kündigungsportal auf der offiziellen ADAC-Webseite können Sie Ihre Mitgliedschaft ganz einfach beenden. Dazu müssen Sie folgende Daten angeben:
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Ihre Mitgliedsnummer
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Vollständiger Name und Geburtsdatum
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Ihre aktuelle Adresse
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Optional: Grund der Kündigung
Nach Absenden des Formulars erhalten Sie umgehend eine Bestätigungsmail mit Transaktionsnummer. Diese E-Mail sollten Sie unbedingt aufbewahren, da sie als rechtssicherer Nachweis gilt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 5 bis 7 Werktage.
2. Schriftliche Kündigung per Post
Wenn Sie lieber einen klassischen Weg wählen, können Sie Ihre Kündigung auch per Brief einreichen. Ein Einschreiben mit Rückschein ist hier dringend zu empfehlen, um einen Zustellnachweis zu haben.
Postanschrift:
ADAC e.V., Mitgliederservice
Hansastraße 19
80686 München
Der ADAC empfiehlt, auch hier die Mitgliedsnummer und vollständige Daten anzugeben. Die Bearbeitung kann hier bis zu 14 Tage dauern.
3. Kündigung per Fax
Eine Kündigung per Fax ist ebenfalls möglich, jedoch sollten Sie im Anschluss telefonisch oder per E-Mail eine Bestätigung anfordern.
Faxnummer: 089 76 76 48 66
Achtung: Auch hier sollten Sie unbedingt den Sendebericht aufbewahren.
4. Kündigung per Telefon
In Ausnahmefällen können Sie Ihre Mitgliedschaft auch telefonisch kündigen. Allerdings ist diese Methode weniger empfehlenswert, da Sie hier keine schriftliche Bestätigung erhalten. Der ADAC bietet aber eine kostenlose Hotline für Kündigungen an:
Hotline: 0800 5 10 11 12
Was tun, wenn die ADAC-Kündigung nicht bestätigt wird?
Manchmal kann es passieren, dass Ihre Kündigung nicht sofort bestätigt wird. In diesem Fall ist es wichtig, nachzuhaken. Wenn Sie per E-Mail gekündigt haben, schicken Sie die Anfrage ruhig nochmal – oder rufen Sie den Mitgliederservice an.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kombinieren Sie die Online-Kündigung mit einer schriftlichen Kündigung per Einschreiben.
Vorlage zur Kündigung Ihrer ADAC-Mitgliedschaft
Falls Sie sich für die Kündigung per Post oder E-Mail entscheiden, nutzen Sie einfach diese Vorlage:
Betreff: Kündigung meiner ADAC-Mitgliedschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine ADAC-Mitgliedschaft mit der Mitgliedsnummer [Ihre Mitgliedsnummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungsdatums.
Meine Daten:
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Vollständiger Name: [Ihr Name]
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Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]
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Adresse: [Ihre Adresse]
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Mitgliedsnummer: [Ihre Mitgliedsnummer]
Sollten Sie Rückfragen haben, erreichen Sie mich unter: [Ihre Telefonnummer] oder [Ihre E-Mail-Adresse].
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
ADAC Mitgliedschaft kündigen: Häufige Probleme und wie Sie diese vermeiden
Viele ADAC-Mitglieder berichten davon, dass ihre Kündigung nicht sofort anerkannt wurde.
Typische Probleme sind:
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Unvollständige Angaben (z.B. fehlende Mitgliedsnummer)
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Kündigung per Standardbrief ohne Nachweis
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Verpasste Kündigungsfrist
Unser Tipp: Kombinieren Sie immer mehrere Kommunikationswege, um auf Nummer sicher zu gehen. Der Nachweis per Einschreiben ist ein besonders wichtiger Schritt.
Fazit zur ADAC-Kündigung
Die Kündigung Ihrer ADAC-Mitgliedschaft ist grundsätzlich unkompliziert, wenn Sie ein paar einfache Regeln befolgen.
Der sicherste und schnellste Weg ist die Online-Kündigung über das Portal des ADAC – hier bekommen Sie direkt eine Bestätigungsmail, die Sie als Nachweis aufheben sollten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schicken Sie zusätzlich ein Einschreiben per Post. Besonders wichtig: Halten Sie unbedingt die Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende der Beitragsperiode ein, sonst verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Falls Sie sich lieber telefonisch oder per Fax abmelden wollen, ist das zwar möglich, aber weniger zuverlässig. Gerade wenn Sie keine schriftliche Bestätigung erhalten, wird es im Streitfall kompliziert. Falls der ADAC auf Ihre Kündigung nicht reagiert, unbedingt nachhaken und gegebenenfalls mit Einschreiben nachlegen.
Kurz gesagt: Kündigen Sie am besten so früh wie möglich, nutzen Sie am besten das Online-Portal und sichern Sie sich immer einen schriftlichen Nachweis. Dann klappt die Kündigung in der Regel reibungslos.
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