Ab 2045 festgelegt - Baerbock glaubt an mehr Klagen, weil Klimaneutralität jetzt im Grundgesetz steht
Die jüngste Grundgesetzänderung sorgt für Diskussionen. Laut Außenministerin Annalena Baerbock von den Grünen eröffnet sie neue Klagemöglichkeiten gegen bestimmte Bauprojekte, wenn diese vermeintlich klimaschädlich.

