2.000 Euro Rente – wie viel Witwenrente erhalten Sie?

Wenn der Ehepartner verstirbt, stellt sich neben der emotionalen Belastung oft schnell die Frage nach der finanziellen Absicherung. Besonders wichtig ist dann die Witwenrente. Doch wie viel Witwenrente bekommen Sie, wenn Ihr Partner eine Rente in Höhe von 2.000 Euro bezogen hat? Die Antwort fällt nicht pauschal aus – denn die Höhe hängt von vielen […] Der Beitrag 2.000 Euro Rente – wie viel Witwenrente erhalten Sie? erschien zuerst auf ftd.de.

Apr 19, 2025 - 19:44
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2.000 Euro Rente – wie viel Witwenrente erhalten Sie?
Wie viel Witwenrente erhalten Sie bei 2.000 Euro Rente? (Bild: Age Cymru, Unsplash)

Wie viel Witwenrente erhalten Sie bei 2.000 Euro Rente? (Bild: Age Cymru, Unsplash)

Wenn der Ehepartner verstirbt, stellt sich neben der emotionalen Belastung oft schnell die Frage nach der finanziellen Absicherung.

Besonders wichtig ist dann die Witwenrente. Doch wie viel Witwenrente bekommen Sie, wenn Ihr Partner eine Rente in Höhe von 2.000 Euro bezogen hat? Die Antwort fällt nicht pauschal aus – denn die Höhe hängt von vielen Faktoren ab: dem Zeitpunkt der Eheschließung, Ihrem Alter, ob Kinder erzogen werden, und wie hoch Ihr eigenes Einkommen ist.

In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie sich die Witwenrente bei einer Rente von 2.000 Euro berechnet, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche Einkünfte angerechnet werden und wie lange Sie die Leistung erhalten.

So wissen Sie genau, worauf Sie Anspruch haben – und was Sie beachten müssen, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren.

Grundlagen: Was ist die Witwenrente – und wer hat Anspruch?

Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen.

Anspruch darauf haben Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, wenn der verstorbene Partner bereits Rentenansprüche erworben hat oder eine gesetzliche Rente bezogen hat.

Voraussetzungen im Überblick:

  • Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre rentenversichert gewesen sein (Wartezeit erfüllt)
  • Die Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand zum Zeitpunkt des Todes
  • Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben (Ausnahmen bei Unfalltod o. Ä.)
  • Der Hinterbliebene muss einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – eine automatische Zahlung erfolgt nicht

Die Witwenrente wird in zwei Formen gezahlt: als kleine oder große Witwenrente. Welche für Sie infrage kommt, hängt im Wesentlichen von Ihrem Alter, Ihrer Erwerbsminderung und der Erziehung minderjähriger Kinder ab.

Das Sterbevierteljahr: Übergangsregelung mit voller Rente

In den ersten drei Monaten nach dem Tod Ihres Partners – dem sogenannten Sterbevierteljahr – erhalten Sie die volle Rente, die Ihr verstorbener Partner zuletzt bezogen hat. Bei einer Rente von 2.000 Euro sind das konkret:

Witwenrente im Sterbevierteljahr: 2.000 Euro monatlich

Wichtig: In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet. Ziel ist es, Ihnen in den ersten Monaten nach dem Todesfall finanziell den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf die Trauerbewältigung und alle organisatorischen Schritte konzentrieren können.

Nach Ablauf des Sterbevierteljahres erfolgt die Umstellung auf die reguläre Witwenrente – entweder klein oder groß – und eine mögliche Anrechnung Ihres eigenen Einkommens.

Kleine oder große Witwenrente: Was steht Ihnen zu?

Nach dem Sterbevierteljahr kommt es darauf an, ob Sie die kleine oder die große Witwenrente erhalten.

Die kleine Witwenrente erhalten Sie, wenn:

  • Sie jünger als 47 Jahre sind (Stand: 2025; Altersgrenze wird jährlich angehoben)
  • Sie nicht erwerbsgemindert sind
  • Sie keine Kinder unter 18 Jahren erziehen

Die Höhe der kleinen Witwenrente beträgt 25 % der Rente des verstorbenen Partners. Bei einer Rente von 2.000 Euro sind das:

Kleine Witwenrente: 500 Euro monatlich

Nach neuem Recht (gilt für Ehen ab 2002 und für Partner beiderseits nach 1962 geboren) ist die Zahlung der kleinen Witwenrente auf 24 Kalendermonate begrenzt. Nach altem Recht kann sie unbefristet gezahlt werden.

Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn:

  • Sie mindestens 46 Jahre und 4 Monate alt sind (Stand: 2025, Anhebung bis 2029 auf 47 Jahre)
  • oder Sie erwerbsgemindert sind
  • oder Sie ein Kind unter 18 Jahren erziehen

Die große Witwenrente beträgt:

  • 55 % der Rente des Verstorbenen (neues Recht) = 1.100 Euro
  • 60 % der Rente des Verstorbenen (altes Recht) = 1.200 Euro

Diese Leistung wird unbefristet gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist somit eine dauerhafte finanzielle Absicherung für viele Jahre – in manchen Fällen sogar lebenslang.

Neues oder altes Recht: Das gilt für Ihre Ehe

Welches Rentenrecht für Sie gilt, ist entscheidend für die Höhe und Dauer der Witwenrente.

Gilt das alte Recht? Gilt das neue Recht?
Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen UND ein Partner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren
Ehe wurde nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen ODER beide Partner wurden nach dem 1. Januar 1962 geboren

Das alte Recht ist für Hinterbliebene oft günstiger, da es eine höhere Rentenquote (60 % statt 55 %) und unbefristete kleine Witwenrente ermöglicht.

Einkommensanrechnung: Wie wirkt sich Ihr Einkommen  auf die Witwenrente aus?

Nach dem Sterbevierteljahr wird Ihr eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Witwenrente nur gezahlt wird, wenn tatsächlich ein finanzieller Bedarf besteht.

Zum Einkommen zählen unter anderem:

  • Eigene gesetzliche Rente
  • Betriebliche oder private Renten
  • Erwerbseinkommen (z. B. Minijob, Teilzeit, selbstständig)
  • Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträge

Wichtig: Es gibt einen monatlichen Freibetrag, der 2025 bei 1.038,05 Euro liegt. Nur Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.

Beispiel: 2.000 Euro Rente – wie viel Witwenrente erhalten Sie?

Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ruhestand eine gesetzliche Rente von 2.000 Euro im Monat bezogen hat, stellt sich die Frage: Wie viel Witwenrente bleibt Ihnen am Ende tatsächlich?

Die Antwort hängt davon ab, ob Sie die kleine oder große Witwenrente erhalten – und ob Sie eigenes Einkommen haben, das auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

Die Berechnungsformel ist im Gesetz klar geregelt. Entscheidend ist dabei:

  • Große Witwenrente (neues Recht): 55 % der Rente des Verstorbenen → 1.100 Euro brutto

  • Freibetrag für eigenes Einkommen: 1.038,05 Euro monatlich (Stand: Juli 2024)

  • Anrechnung: 40 % vom Betrag, der über dem Freibetrag liegt

Wir zeigen Ihnen zwei typische Fälle, wie die Anrechnung des eigenen Einkommens konkret aussehen kann.

Beispiel 1: Eigene Rente unter dem Freibetrag

Sabine (67) erhält nach dem Tod ihres Mannes die große Witwenrente. Ihr Mann hatte eine Altersrente von 2.000 Euro monatlich. Sabine bekommt selbst eine kleine Rente von 1.000 Euro monatlich.

Berechnung:

  • Große Witwenrente: 1.100 Euro (55 % von 2.000 Euro)

  • Eigenes Einkommen: 1.000 Euro

  • Freibetrag: 1.038,05 Euro

  • Ergebnis: Einkommen liegt unter dem Freibetragkeine Kürzung der Witwenrente

Sabine erhält die volle Witwenrente von 1.100 Euro.

Beispiel 2: Eigene Rente über dem Freibetrag

Herr Müller (72) ist verwitwet.

Seine verstorbene Frau bekam zuletzt eine gesetzliche Altersrente von 2.000 Euro monatlich. Herr Müller erfüllt die Voraussetzungen für die große Witwerrente nach neuem Recht.

Er erhält eine eigene Rente in Höhe von 1.600 Euro monatlich.

Berechnung:

  • Große Witwerrente: 1.100 Euro (55 % von 2.000 Euro)

  • Eigenes Einkommen: 1.600 Euro

  • Freibetrag: 1.038,05 Euro

  • Übersteigender Betrag: 1.600 € – 1.038,05 € = 561,95 €

  • Anrechnung (40 %): 561,95 € × 0,4 = 224,78 €

  • Auszahlungsbetrag: 1.100 € – 224,78 € = 875,22 €

Herr Müller erhält eine gekürzte Witwerrente in Höhe von 875,22 Euro monatlich.


Wichtig zu wissen: Auch mit eigenem Einkommen bleibt ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bestehen – solange dieser nicht weit über dem Freibetrag liegt. Die Anrechnung erfolgt moderat und sorgt dafür, dass sich eigenes Einkommen und Witwenrente sinnvoll ergänzen.

Kinderzuschläge erhöhen die Witwenrente

Erziehen Sie minderjährige Kinder, erhalten Sie zusätzlich zur Witwenrente einen Kinderzuschlag:

  • 36 Euro monatlich für das erste Kind
  • 18 Euro für jedes weitere Kind

Diese Beträge werden bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes gezahlt und erhöhen die finanzielle Absicherung merklich.

Dauer: Wann endet die Witwenrente?

Die Witwenrente endet:

  • Bei Wiederheirat oder Begründung einer neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (z. B. Wegfall der Kindererziehung)

Im Falle einer Wiederheirat erhalten Sie eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen der bisherigen Witwenrente. Diese Einmalzahlung soll den Übergang in einen neuen Lebensabschnitt erleichtern.

Fazit: Witwenrente bei 2.000 Euro Rente – individuell berechnen lohnt sich

Die Frage „Wie viel Witwenrente bekomme ich bei 2000 Euro Rente?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – aber sie lässt sich ziemlich genau kalkulieren.

Entscheidend sind Ihr Alter, Ihre Erwerbsfähigkeit, die Kindererziehung, das Jahr der Eheschließung sowie Ihr eigenes Einkommen.

Situation Mögliche Witwenrente
Sterbevierteljahr 2.000 €
Kleine Witwenrente (25 %) 500 €
Große Witwenrente (55 %) 1.100 €
Große Witwenrente (60 %) 1.200 €
Nach Einkommensanrechnung 500–1.100 €

Tipp: Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder nutzen Sie einen offiziellen Witwenrenten-Rechner online. So vermeiden Sie Fehler bei der Antragstellung und sichern sich die Leistungen, die Ihnen zustehen.

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