Wo wir gerade bei den ganzen hungerleidenden Reedern waren... ein Leser weist auf dieses bemerkenswerte Dokument hin (Punkt 2.2):In Deutschland müssen Reeder die Lohnsteuer (= die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer) für die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Seeleute zwar anmelden und von den Seeleuten einbehalten, sie müssen diese Steuer aber nicht wie andere Unternehmer an das Finanzamt abführen (§ 41a Abs. 4 EStG). Dieser sogenannte Lohnsteuereinbehalt kommt den Reedern unabhän

Feb 17, 2025 - 13:43
 0