Was folgt juristisch aus der AfD-Hochstufung?
Der Verfassungsschutz nennt die AfD öffentlich nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“. An der grundsätzlichen Einschätzung ändert das nichts. Die Entscheidung wirft gewichtige Fragen auf – für Staat, Gesellschaft und nicht zuletzt für die Partei und ihre Mitglieder selbst.

Der Verfassungsschutz nennt die AfD öffentlich nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“. An der grundsätzlichen Einschätzung ändert das nichts. Die Entscheidung wirft gewichtige Fragen auf – für Staat, Gesellschaft und nicht zuletzt für die Partei und ihre Mitglieder selbst.