Was Chefs wissen sollten, wenn Mitarbeiter im Ramadan fasten

Fasten von der Dämmerung bis Sonnenuntergang und trotzdem arbeiten: Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn Mitarbeitende während des Ramadans schlechtere Leistung bringen? Das gilt laut Arbeitsrecht. The post Was Chefs wissen sollten, wenn Mitarbeiter im Ramadan fasten appeared first on impulse.

Jan 27, 2025 - 14:51
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Was Chefs wissen sollten, wenn Mitarbeiter im Ramadan fasten
Wann beginnt der Ramadan 2025? Der Ramadan verschiebt sich jedes Jahr, dauert aber in der Regel 30 Tage. 2025 fällt der Beginn des Fastenmonats auf Samstag, den 1. März. Der Ramadan endet am 29. März, gefolgt vom zweitägigen Fest des Fastenbrechens (Zuckerfest) am Sonntag und Montag, den 30. März und 1. April. Das Fasten ist fester Bestandteil des Islams, laut der Online-Plattform für Statistik Statista fasten in Deutschland rund 4,7 Millionen Musliminnen und Muslime. Während des Fastenmonats Ramadan verzichten Muslime zwischen Dämmerung und Sonnenuntergang auf Essen und Trinken.  Wer während des Ramadan nicht fasten muss Schwangere, Kranke, Alte und Menschen, die schwere körperliche Arbeiten verrichten, können auf den Ramadan verzichten. Sie können den Fastenmonat zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Chefinnen und Chefs mit fastenden muslimischen Mitarbeitenden müssen damit rechnen, dass sich der Verzicht auf deren Leistungsfähigkeit auswirkt: Die Mitarbeiter können sich während der Arbeitszeit eventuell schlechter konzentrieren, sind erschöpft und weniger belastbar. Hinzu kommt: Viele Muslime schlafen während des Ramadans wenig, weil sie nachts essen – so können sich beim Arbeiten schnell Fehler einschleichen. Was bedeutet das für Chefinnen und Chefs, die Muslime beschäftigen? Wie können sie reagieren, wenn ein fastender Mitarbeiter unkonzentriert arbeitet? Dürfen sie verlangen, dass er das Fasten bricht? Und was, wenn er gar nicht mehr arbeiten kann? Dürfen Arbeitgeber das Fasten verbieten?   Bricht die Leistung des fastenden Angestellte ein, will dieser aber nicht auf das Fasten verzichten, kommt es zum Konflikt zwischen der Religionsfreiheit und der Pflicht des Angestellten, den Arbeitsvertrag zu erfüllen (§ 611 BGB). Dennoch gilt: „Der Chef kann das Fasten nicht verbieten“, sagt Asma Hussain-Hämäläinen, Fachanwältin für Arbeitsrecht. „Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf freie Religionsausübung.“ Das Bundesarbeitsgericht neige bislang dazu, pro Religionsfreiheit zu urteilen, so Hussain-Hämäläinen. Ramadan und Arbeitsrecht: Welche Rechte haben Chefs, wenn der Mitarbeiter weniger leistet? Wenn eine Mitarbeiterin wegen des Fastens unkonzentriert arbeitet und Fehler macht, ist das ärgerlich. Wenn es um kleine Patzer wie Tippfehler in E-Mails geht, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das aber hinnehmen. Anders sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter wegen des Fastens den gesamten Betrieb gefährdet, weil er beispielsweise vor Erschöpfung beim Bedienen großer Maschinen Fehler macht und sich und andere in Gefahr bringt. „Dann dürfte eine Kündigung, als letztes Mittel, in Betracht zu ziehen sein“, sagt die Rechtsanwältin. „Denn für den Ramadan gilt, was auch für Gebetszeiten gilt: Beides ist zur Not nachholbar.“ Mehr zum Thema Wann ist eine Abmahnung ungültig? 8 Fehler, die eine Abmahnung unwirksam machen können Was können Arbeitgeber tun, wenn der Fastende wichtige Deadlines nicht einhalten kann? Steht während des Ramadans eine Deadline für ein wichtiges Projekt des fastenden Angestellten an, sollten Chefinnen und Chefs rechtzeitig das Gespräch mit ihm suchen: Schafft er es, die Abgabefrist einzuhalten? Und wenn nicht: Können andere Mitarbeitende, die nicht fasten, die Aufgabe übernehmen? „Die Fastenzeit kommt ja nicht überraschend, sodass das Unternehmen entsprechend die Ressourcen einteilen kann“, sagt Hussain-Hämäläinen. Kann der Mitarbeiter nicht ersetzt werden, dürfen Chefs verlangen, dass er die Fastentage nach Ablauf der Projekt-Deadline nachholt, sagt die Rechtsanwältin. „Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben eine gegenseitige Rücksichtnahmepflicht. Sollte der Mitarbeiter zu einer Verlegung seiner Fastentage auch unter diesen Umständen nicht bereit sein, wäre eine Kündigung gegebenenfalls zulässig. Es ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalles.“ Was gilt, wenn der Mitarbeiter gar nicht arbeiten kann? Kann der Mitarbeiter seine übliche Arbeit nicht verrichten – zum Beispiel schwere körperliche Arbeit auf der Baustelle – können Sie ihn nicht direkt abmahnen oder kündigen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.2.2011 (2AZR 636/09) muss der Arbeitgeber versuchen, dem Angestellten vorübergehend andere Aufgaben zu geben. Ist das in einem kleinen Betrieb nicht möglich, wird es schwierig. „Der Arbeitgeber kann die Arbeitspflicht wegen der Kollision mit der Religionsfreiheit nicht durchsetzen. Die Arbeit wird rechtmäßig verweigert“, sagt Asma Hussain-Hämäläinen. Mehr zum Thema Betriebsbedingte Kündigung 10 Beispiele, wann eine betriebsbedingte Kündigung erlaubt ist Müssen Arbeitgeber Gehalt zahlen, wenn der fastende Mitarbeiter ausfällt? Fällt der Mitarbeiter im Ramadan aus, weil Sie ihn nicht in anderen Bereichen einsetzen können, müssen Sie für den Ausfall keinen Lohn zahlen. „Das führt zu einem gerechten Ausgleich“, sagt Hussain-Hämäläinen. „Der Arbeitgeber kann die Leistung während dieser Zeit nicht verlangen und wird dafür auf der Kostenseite entlastet.“ Eine personenbedingte Kündigung kommt allein wegen des Einhaltens der Fastenzeit nicht infrage, sagt die Rechtsanwältin. Denn: Das Fasten ist nach einem Monat vorbei, die Arbeitsleistung ist also nur in dieser Zeit beschränkt. Können Chefs fastenden Mitarbeitern andere Arbeitszeiten zuteilen? Eine andere Option: Sie könnten dem Mitarbeiter flexible Arbeitszeiten anbieten – etwa Nachtschichten oder einen früheren Dienstbeginn. Doch Vorsicht: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dürfen Chefs einzelne Mitarbeiter nicht bevorzugen. Richten Sie für fastende Muslime eine Sonderregelung ein, sollten Sie anderen Mitarbeitern auch entsprechende Angebote machen. Tipp: Rechtzeitig das Gespräch suchen Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, sollten Chefinnen und Chefs das Gespräch mit muslimischen Mitarbeitenden suchen. Fragen Sie diese Beschäftigten, ob sie beabsichtigen zu fasten. Zwar fasten sehr viele Muslime, aber nicht alle. Vielleicht lassen sich gemeinsam Lösungen finden: Hat der Mitarbeiter Überstunden, die er abbauen kann? Kann er einen Teil seines Urlaubs oder sogar seinen Jahresurlaub in die Zeit des Ramadans legen?

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