Verfassungsrechtler stellt klar Warum der „ethnische Volksbegriff“ nicht verfassungswidrig ist

Es ist das Hauptargument des Verfassungsschutzes gegen die AfD: die Nutzung des „ethnischen Volksbegriffs“. Ein renommierter Verfassungsrechtler räumt nun mit der Legende auf, dies sei grundsätzlich verfassungswidrig. Auch die Stimmen, die ein Verbot der Partei skeptisch sehen, mehren sich. Dieser Beitrag Verfassungsrechtler stellt klar Warum der „ethnische Volksbegriff“ nicht verfassungswidrig ist wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Mai 15, 2025 - 16:38
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Verfassungsrechtler stellt klar Warum der „ethnische Volksbegriff“ nicht verfassungswidrig ist

Leipzig, Sachsen, Deutschland, 17.04.2024: Leipziger Baumwollspinnerei: Medientage Mitteldeutschland: Hubertus Gersdorf. Debatte um Volksbegriff entbrannt.

Es ist das Hauptargument des Verfassungsschutzes gegen die AfD: die Nutzung des „ethnischen Volksbegriffs“. Ein renommierter Verfassungsrechtler räumt nun mit der Legende auf, dies sei grundsätzlich verfassungswidrig. Auch die Stimmen, die ein Verbot der Partei skeptisch sehen, mehren sich.

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