Kritik an Bonus-App: LIDL lenkt bei Preiswerbung ein
Der Lebensmittel-Discounter LIDL hat sich mit der Verbraucherzentrale auf eine außergerichtliche Regelung verständigt und damit ein Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn abgewendet. Dies geht aus einer Agenturmeldung hervor, die unter anderem vom SWR aufgegriffen wurde. Außergerichtliche Einigung erzielt Anlass war die Kritik an Werbeanzeigen des Discounters, bei denen Preisvorteile für Nutzer der LIDL-Plus-App nicht eindeutig […] Der Beitrag Kritik an Bonus-App: LIDL lenkt bei Preiswerbung ein erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Der Lebensmittel-Discounter LIDL hat sich mit der Verbraucherzentrale auf eine außergerichtliche Regelung verständigt und damit ein Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn abgewendet. Dies geht aus einer Agenturmeldung hervor, die unter anderem vom SWR aufgegriffen wurde.
Außergerichtliche Einigung erzielt
Anlass war die Kritik an Werbeanzeigen des Discounters, bei denen Preisvorteile für Nutzer der LIDL-Plus-App nicht eindeutig von den regulären Preisen abgegrenzt gewesen sein sollen – ifun.de berichtete ausführlich.
Konkret bemängelten die Verbraucherschützer, dass in Anzeigen ein auffällig platzierter Preis ausschließlich für App-Nutzer galt, während der Preis für alle anderen Kunden nur klein und durchgestrichen zu erkennen war. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale könne dies zu Missverständnissen führen, da die tatsächlichen Kosten für Kunden ohne App nicht ausreichend deutlich kommuniziert würden. LIDL habe mit dieser Darstellung gegen geltende Vorschriften zur Preiskennzeichnung verstoßen.
Im Zuge der Einigung verpflichtet sich LIDL, künftig in allen gedruckten Prospekten sowohl Gesamt- als auch Grundpreise klar zu kennzeichnen – und zwar für alle Kunden, unabhängig von der App-Nutzung. Ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen betreffen derzeit auch andere Lebensmitteleinzelhändler.
Kritik an Umgang mit Nutzerdaten bleibt bestehen
Unabhängig von der Klärung der Preisangaben steht die LIDL-App weiterhin wegen datenschutzrechtlicher Fragen in der Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in der bisherigen Kommunikation zur Datennutzung durch LIDL Defizite. Aus Sicht der Organisation werde nicht ausreichend dargelegt, dass persönliche Informationen der Nutzer als Gegenleistung für die angebotenen Preisvorteile verwendet werden.
Der Verband vertritt die Auffassung, dass LIDL seiner Informationspflicht nicht gerecht werde, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte vorvertragliche Aufklärung. Nutzer müssten vor Abschluss eines App-Nutzungsverhältnisses verständlich darüber informiert werden, in welchem Umfang ihre Daten verarbeitet und zu kommerziellen Zwecken eingesetzt würden.
Nach Einschätzung des vzbv handelt es sich bei den Rabatten in der App nicht um kostenfreie Leistungen, sondern um Vorteile, die an die Nutzung persönlicher Daten gekoppelt seien. Diese Sichtweise wird derzeit im Rahmen eines Pilotverfahrens rechtlich überprüft, da eine einheitliche Bewertung digitaler Bonusprogramme bislang nicht vorliegt.
Lidl Plus (Kostenlos, App Store) →
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