Barrierefreiheit: Ab Juni 2025 muss Hard- und Software barrierefrei sein
In Deutschland gilt ab dem 28. Juni 2025 das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“. Nach diesem Gesetz müssen Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein, dass diese auch von beeinträchtigten Personen bedienbar sind. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Betriebssysteme sowie Websites.
