Aufgepasst bei Todesfällen: Für Vorsorgegelder bestehen zum Teil absurde Begünstigungsregeln
Bei einem frühzeitigen Tod kann es in der zweiten Säule zu stossenden Ungerechtigkeiten kommen: etwa, dass von zwei Kindern nur eines das gesamte Vorsorgekapital erhält, während das andere leer ausgeht.
