Ruhestand: Witwenrente weg bei neuer Heirat – und dann?

Die Witwenrente ist für Hinterbliebene oft entscheidend, um über die Runden zu kommen. Wer neu heiratet, ist sie los – egal, was der Neue verdient. Starthilfe gibt's trotzdem.

Mär 13, 2025 - 21:57
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Ruhestand: Witwenrente weg bei neuer Heirat – und dann?

Die Witwenrente ist für Hinterbliebene oft entscheidend, um über die Runden zu kommen. Wer neu heiratet, ist sie los – egal, was der Neue verdient. Starthilfe gibt's trotzdem.

Wenn der Ehepartner stirbt, ist das nicht nur emotional eine Tragödie, sondern auch finanziell ein Einschnitt. Dafür zahlt die Deutsche Rentenversicherung Witwen und Witwern üblicherweise eine Hinterbliebenenrente. Was aber passiert, wenn man dann erneut heiratet? 

In diesem Fall sind Hinterbliebene ihre Extrarente wieder los. Der Grund: Die Witwenrente ist als Hilfe zum Unterhalt gedacht. Durch die neue Ehe, gibt es wieder einen Partner, mit dem man gemeinsam den Unterhalt bestreiten kann. So die Idee.

Die Rentenkasse zahlt eine Abfindung

Weil auch der Gesetzgeber das nicht für ganz einfach hält, hat er eine Hilfe für den Übergang erdacht: die sogenannte Rentenabfindung. Wer neu heiratet, bekommt die alte Witwenrente noch einmal für 24 Monate pauschal und auf einen Schlag ausbezahlt.

Diese Abfindung wird automatisch überwiesen. Es genügt, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mitzuteilen, dass man wieder geheiratet hat. Dazu sind Bezieher einer Hinterbliebenenrente im Übrigen verpflichtet. Eben weil die Witwer- oder Witwenrente mit dem Monat der Heirat endet.

Stirbt auch der neue Ehegatte, dann kann wieder eine Witwenrente gezahlt werden. Die Witwenrente leitet sich daraus ab, wie hoch der Rentenanspruch des Verstorbenen ist. Dabei ist es im Prinzip egal, wie lange man verheiratet war.

Eine Versorgungsehe ist nicht gestattet

Eine Ausnahme aber gibt es: War das Paar weniger als ein Jahr verheiratet, geht die Rentenversicherung von einer sogenannten Versorgungsehe aus. Sprich: Es wird vermutet, dass der Partner bereits todkrank war – und nur geheiratet hat, um seine Rente weiterzugeben. Ist der Gatte durch einen Unfall gestorben, oder lässt sich diese Annahme anders widerlegen, dann wird die Witwenrente trotzdem ausgezahlt.

Selbst wenn es keine Rente für den neuen Ehepartner gibt, geht die Witwe (oder der Witwer) nicht leer aus. Dann wird eine Witwenrente auf Grundlage des vorletzten Ehegatten berechnet. Die Rentenversicherung tut praktisch so, als wäre nie ein zweites Mal geheiratet worden. (Und die bereits für zwei Jahre gezahlte Rentenabfindung wird verrechnet.) 

Witwenrente nach dem vorletzten Gatten

Diese sogenannte "Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten" kommt auch zur Geltung, falls die Witwenrente vom neuen Ehemann zwar gezahlt wird, aber kleiner ausfällt, als die vom vorletzten Gatten wäre. Dann berechnet die Rentenversicherung die Differenz – und schlägt sie auf die neue Witwenrente auf. Oder einfacher ausgedrückt: Die Rentenversicherung prüft, welche Rente höher ist, die aus der letzten oder aus der vorletzten Ehe – und zahlt dann (in Summe) den höheren Betrag.

Das klingt kompliziert?

Das ist gar nichts gegen die Details der Witwenrente: Die Rentenversicherung DRV unterscheidet zwischen großer und kleiner Witwenrente. Die kleine wird gezahlt, wenn man jünger als 47 Jahre, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind des Verstorbenen mehr erzieht. Dann gibt es 25 Prozent der Rente des Verblichenen. In allen anderen Fällen wird die große Witwenrente gezahlt, die 55 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt. 

Witwenrente hängt vom Einkommen ab

Teilweise wird die große Witwenrente auch schon mit 46 Jahren gezahlt. Und wurde vor 2002 geheiratet und einer der Partner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren, beträgt die große Witwenrente sogar 60 Prozent. Die Details dazu findet man auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Wie viel Hinterbliebenenrente gezahlt wird, ist auch abhängig vom Einkommen der Witwe oder des Witwers. Solange es unter dem Freibetrag von aktuell rund 1038 Euro bleibt, kann die Rente komplett behalten werden. Alles, was diesen Betrag übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Würde man also 2038 Euro verdienen, würden 40 Prozent der Differenz (1000 Euro), also 400 Euro von der Witwenrente abgezogen.

Übrigens: Alle Regeln gelten gleichbedeutend für eingetragene Lebenspartnerschaften.