Cannabis: Gericht entscheidet nach neuem Grenzwert

Ein Bußgeldverfahren wegen Cannabis unterhalb des neuen Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC muss eingestellt werden. Dies entschied das Amtsgericht Büdingen am 10. September 2024 (AZ: 60 OWi 901 Js 24217/24 (58/24)), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aktuell gegenüber AUTOHAUS Schadenmanager mitteilte.

Mär 24, 2025 - 08:48
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Cannabis: Gericht entscheidet nach neuem Grenzwert
Ein Bußgeldverfahren wegen Cannabis unterhalb des neuen Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC muss eingestellt werden. Dies entschied das Amtsgericht Büdingen am 10. September 2024 (AZ: 60 OWi 901 Js 24217/24 (58/24)), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aktuell gegenüber AUTOHAUS Schadenmanager mitteilte.